OLG erkennt Adoption durch Homo-Paar in den USA an: Kein eklatanter Widerspruch zu deutschem Recht

14.03.2014

Das OLG in Schleswig hat eine US-Gerichtsentscheidung zur Adoption eines Kindes durch zwei in den USA lebende lesbische Lebenspartnerinnen anerkannt. Obwohl sie nach deutschem Recht nicht möglich ist, sei die Kindsadoption durch das homosexuelle Paar anzuerkennen.

"Angesichts der sich auch in Deutschland für gleichgeschlechtliche Paare immer weiter öffnenden Adoptionsmöglichkeiten" könne nicht angenommen werden, dass die Adoption durch das inzwischen verheiratete Paar "in eklatantem Widerspruch zu wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts stünde", teilte das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) am Freitag mit (Beschl. v. 27.01.2014, Az. 12 UF 14/13).

Die Frauen, von denen eine die deutsche, die andere die US-Staatsbürgerschaft besitzt, hatten 2008 noch unverheiratet in den USA ein Kind adoptiert. Das Amtsgericht Schleswig hatte die Anerkennung der Adoption in Deutschland abgelehnt. 2013 hatten die Frauen geheiratet.

Nach deutschem Recht ist die gemeinsame Adoption eines Kindes für eingetragene Lebenspartner in Deutschland ausgeschlossen. Das Bundeskabinett hatte sich jüngst darauf verständigt, Schwulen und Lesben in eingetragenen Lebenspartnerschaften künftig zumindest die Adoption eines bereits durch den Partner adoptierten Kindes zu gestatten (Sukzessivadoption).

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG erkennt Adoption durch Homo-Paar in den USA an: Kein eklatanter Widerspruch zu deutschem Recht . In: Legal Tribune Online, 14.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11344/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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