OLG Köln zu Persönlichkeitsrecht von Geiselnehmer: Kein Anspruch auf Film­verbot

22.07.2016

Das Gladbecker Geiseldrama hat Deutschland 1988 drei Tage lang in Atem gehalten. Nun wird es verfilmt. Einer der Geiselnehmer will das verhindern. Das OLG Köln entschied aber zugunsten der Kunstfreiheit.

Der inhaftierte Geiselnehmer Hans-Jürgen Rösner hat in seinem Kampf gegen die Verfilmung des Gladbecker Geiseldramas eine weitere Niederlage hinnehmen müssen. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln bestätigte eine Entscheidung des Landgerichts (LG) Aachen, wie es am Freitag mitteilte (Beschl. v. 21.07.2016, Az. 15 W 42/16). Rösner hatte am LG einen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt, um gegen den geplanten Film vorgehen zu können. Das Gericht in Aachen wies diesen zurück, das OLG entschied nun ebenso. Rösners Erfolgsaussichten, mit einer einstweiligen Verfügung den Film noch zu stoppen, seien nicht groß genug.

Es sei zwischen Persönlichkeitsrechten und der Meinungs- und Kunstfreiheit abgewogen worden, begründete das OLG seine Entscheidung. Dabei sei berücksichtigt worden, dass es sich um eine spektakuläre, in der Geschichte Deutschlands einzigartige Tat handle, die untrennbar mit den Namen der Täter verbunden sei. Insbesondere wegen der Einbeziehung der Medien sei sie in Erinnerung geblieben und die Namen auch in öffentlichen Archiven zu finden. Rösner habe keinen Anspruch darauf, einen Film darüber zu verbieten.

Das Persönlichkeitsrecht biete zwar Schutz vor einer zeitlich unbeschränkten Befassung der Medien mit der Person eines Straftäters und mit seiner Privatsphäre. Nach einer Verurteilung ließen sich wiederholte Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht des Täters im Hinblick auf seine Wiedereingliederung in die Gesellschaft auch nicht ohne weiteres rechtfertigen, so die Kölner Richter. Allerdings führe auch die Verbüßung der Strafhaft nicht dazu, dass der Täter den uneingeschränkten Anspruch erwirbt, mit der Tat "allein gelassen zu werden".

Dreharbeiten haben bereits begonnen

Das LG Aachen hatte Anfang Juni neben dem Antrag auf Prozesskostenhilfe Rösners Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Film ebenfalls zurückgewiesen. Sein Anwalt kündigte an, auch dagegen noch vorgehen zu wollen. Die Dreharbeiten für den geplanten ARD-Zweiteiler haben allerdings Anfang der Woche bereits begonnen. Nach Angaben der ARD stehen unter anderem die Schauspieler Ulrich Noethen (Die Akte General, Das Tagebuch der Anne Frank, 56) und Martin Wuttke (54, früher im Dresdner Tatort) vor der Kamera.

Im August 1988 hatte das Gladbecker Geiseldrama Deutschland drei Tage lang in Atem gehalten. Nach einem aus dem Ruder gelaufenen Bankraub starben dabei drei Menschen. Nach insgesamt 27 Jahren Haft zeichnet sich für Rösner noch kein Entlassungstermin ab.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Köln zu Persönlichkeitsrecht von Geiselnehmer: Kein Anspruch auf Filmverbot . In: Legal Tribune Online, 22.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20092/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

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