Landesverrats-Verdacht gegen Netzpolitik-Journalisten: Offene Fragen auch nach Akten­ein­sicht

von Pia Lorenz

08.09.2015

Überwacht wurden die Blogger von Netzpolitik.org während der Ermittlungen wegen angeblichen Landesverrats nicht. Nach Einsichtnahme mutmaßen sie aber, dass die Akten frisiert wurden. Auch die Bundesregierung beantwortet wichtige Fragen nicht.  

Die Ungereimtheiten um die netzpolitik-Affäre bleiben. Auch nach der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen, nach der Einsichtnahme von netzpolitik.org in die Ermittlungsakten und nach weiteren Investigativrecherchen des Verbunds von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR besteht der größte Widerspruch fort.

Die Bundesregierung bleibt bei der Behauptung, Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) habe im Rahmen des Ermittlungsverfahrens unter anderem gegen Markus Beckedahl und André Meister zu keinem Zeitpunkt von seinem Weisungsrecht gegenüber dem Generalbundesanwalt (GBA) Gebrauch gemacht. Vielmehr sei man Ende Juli "gemeinsam überein gekommen," dass der externe Gutachtenauftrag, den Range vergeben hatte, "durch ein internes Gutachten aus dem Ministerium obsolet werde". Eine schriftliche Fixierung dieser Vereinbarung gebe es nicht. Es "besteht kein Schriftwechsel, da die maßgeblichen Gespräche zwischen BMJV und GBA telefonisch geführt wurden", heißt es in der Antwort der Bundesregierung.

Harald Range hatte behauptet, Maas habe ihn per Weisung angewiesen, das Gutachten zu der Frage, ob netzpolitik.org Staatsgeheimnisse veröffentlicht hatte, zu stoppen. Ranges öffentliche Stellungnahme, derzufolge dies einen "unerträglichen Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz" darstelle, führte zu seiner Versetzung in den einstweiligen Ruhestand, weil der Justizminister das Vertrauensverhältnis zwischen sich und dem Generalbundesanwalt als zerstört ansah. 

Range: "Das BMJV drohte mir"

Das war wohl erst seit den Ermittlungen gegen die Journalisten der Fall. Schließlich begründet die Bundesregierung die fehlende schriftliche Fixierung einer Verabredung zwischen Range und dem BMJV an anderer Stelle damit, dass eine solche "aufgrund der bisherigen vertrauensvollen Zusammenarbeit nicht für notwendig erachtet" worden sei.

Scheinbar sah Ex-GBA Range das anders. Laut Bericht der SZ machte er eine Notiz über das Telefonat mit Stefanie Hubig, der Staatssekretärin im Bundesjustizministerium (BMJV): "Das BMJV drohte mir: Entweder das externe Gutachten wird zurückgezogen, oder ich bin meinen Job los."

Die Notiz ist eine von wenigen. Übereinstimmend berichten sowohl die Journalisten von netzpolitik.org unter Bezugnahme auf die Akteneinsicht ihrer Anwälte als auch die SZ, dass sich in der Akte nicht viele Vermerke über den Inhalt von Telefongesprächen und erstaunlich wenige E-Mails fänden

Womöglich erachteten auch das Bundesamt für Verassungsschutz, das Innen- und das Justizministerium die gesamte Zusammenarbeit als so vertrauensvoll, dass es vieler schriftlicher Notizen nicht bedurfte.

Netzpolitik.org geht von frisierten Akten aus

Die Journalisten von netzpolitik.org gehen aber davon aus, dass die Akten "frisiert" worden seien: "Die Gespräche und Mails sind zwar in aktenkundigen Briefwechseln erwähnt, aber was darin besprochen und geschrieben wurde, bleibt unklar. Unsere Anwälte können sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sie eine extra für die Akteneinsicht erstellte Akte bekommen haben", so mehrere Journalisten der Plattform am gestrigen Sonntag. 

Befürchtungen, dass Telefone abgehört oder andere, mit einschneidenden Grundrechtseingriffen verbundene Ermittlungsmaßnahmen gegen sie eingeleitet wurden, haben die Journalisten jedoch offenbar nicht mehr. Es gab keine Durchsuchungen von Redaktions- oder Privaträumen, auch andere Obersvationsmaßnahmen wurden offenbar nicht ergriffen.

"Der Ermittlungsauftrag des GBA an das BKA umfasste seit dem 13. Mai ausschließlich standardisierte, niedrigschwellige Erkenntnisanfragen. Exakt in diesem Rahmen bewegte sich das LKA", so formuliert es die Bundesregierung. Range selbst hat nach Angaben der Bundesregierung am 19. Mai angeordnet, dass es nicht zu "Exekutivmaßnahmen" gegen Beckedahl und Meister kommen dürfe.

Zitiervorschlag

Pia Lorenz, Landesverrats-Verdacht gegen Netzpolitik-Journalisten: Offene Fragen auch nach Akteneinsicht . In: Legal Tribune Online, 08.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16829/ (abgerufen am: 17.04.2024 )

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