Fraktionsgespräche zum Bundeswahlrecht: Einigung auf Ausgleichsmandate

17.10.2012

Bei den Gesprächen über ein neues Wahlrecht für den Bundestag hat es einen Durchbruch gegeben. Nach SPD-Angaben einigten sich die Fraktionen am Mittwoch in Berlin grundsätzlich auf ein Modell mit Ausgleichsmandaten. "Damit werden Überhangmandate vollständig neutralisiert", sagte SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann. "Die Chancen sind jetzt gestiegen, dass wir uns bis Weihnachten auf einen konkreten Gesetzentwurf einigen."

Die Neufassung war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht zentrale Teile des von Union und FDP durchgesetzten Wahlrechts für verfassungswidrig erklärt hatte. Die Karlsruher Richter hatten insbesondere die bisherige Praxis bei den Überhangmandaten verworfen.

Derzeit sitzen 620 Abgeordnete im Parlament. Dass Überhangmandate jetzt durch zusätzliche Sitze für die anderen Parteien ausgeglichen werden sollen, dürfte jedoch dazu führen, dass der nächste Bundestag erheblich größer wird.

Dies kritisierte vor allem die Linksfraktion. Deren Rechtsexpertin Halina Wawzyniak monierte, das jetzt verabredete Modell hätte bei allen Bundestagswahlen seit 1994 zu einer teils erheblichen Vergrößerung des Parlaments geführt. Das sei jedoch nicht akzeptabel. "Ein größerer Bundestag bedeutet nicht mehr Demokratie."

Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erhält als ihr eigentlich an Sitzen im Bundestag zustehen. Ohne Ausgleich wären nach dem Karlsruher Urteil schon bei der nächsten Bundestagswahl nur noch maximal 15 erlaubt. Bei der Wahl 2009 gab es jedoch 24 Überhangmandate, die damals alle an die Union fielen.

dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Fraktionsgespräche zum Bundeswahlrecht: Einigung auf Ausgleichsmandate . In: Legal Tribune Online, 17.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7333/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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