LG Kiel: Rocker-Prozesse

von dpa/plö/LTO-Redaktion

01.10.2010

Vor dem LG Kiel werden ab Freitag mehrere Prozesse gegen Mitglieder der Rockerclubs Hells Angels und Bandidos geführt. Die Angeklagten müssen sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Strenge Personenkontrollen, Polizeipräsenz und Absperrungen sollen verhindern, dass es zu Zwischenfällen kommt.

Zunächst müssen sich drei Hells Angels- Mitglieder veranworten. Die Rocker sollen vor sieben Monaten zwei junge Männer für verfeindete Bandidos gehalten, ihnen vor einem Fitnessstudio in Kiel aufgelauert und sie verletzt haben. Vom 26. Oktober an stehen dann mehrere angeklagte Mitglieder der Bandidos vor Gericht, die im Januar vor einem Schnellrestaurant in Neumünster zwei Sympathisanten der Hells Angels attackiert haben sollen.

Einer der angeklagten Hells Angels, die ab Freitag vor dem Landgericht (LG) stehen, war zuvor selbst Opfer lebensgefährlicher Körperverletzungen geworden. Dies war geschehen im März 2007 in einer Kieler Diskothek und im August 2008 bei einer Schlägerei vor dem Kieler Amtsgericht, wo sein Fall verhandelt werden sollte. Bei dem Täter handelte es sich um einen früheren NPD-Funktionär, der zum Bandido wurde. Er wurde jedoch aus Mangel an Beweisen freigespochen.

Nun ist er wieder wegen des Angriffs in Neumünster angeklagt.

Die Übergriffe waren Teil einer Serie von Gewalttätigkeiten zwischen den Rockerclubs, bei denen es insbesondere um Macht, Geld und Einfluss im Rotlicht- und Drogenmilieu ging.

Sie führten im April zum Verbot der Hells Angels in Flensburg und der Bandidos in Neumünster. Seitdem ist die Anzahl der Straftaten laut dem Landeskriminalamt deutlich zurückgegangen. Allerdings erklärten die verfeindeten Rockergruppen im Mai auch offiziell einen bundesweiten "Friedensschluss".

Zitiervorschlag

dpa/plö/LTO-Redaktion, LG Kiel: Rocker-Prozesse . In: Legal Tribune Online, 01.10.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1607/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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