Vor dem LG Kiel werden ab Freitag mehrere Prozesse gegen Mitglieder der Rockerclubs Hells Angels und Bandidos geführt. Die Angeklagten müssen sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Strenge Personenkontrollen, Polizeipräsenz und Absperrungen sollen verhindern, dass es zu Zwischenfällen kommt.
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Zunächst müssen sich drei Hells Angels- Mitglieder veranworten. Die Rocker sollen vor sieben Monaten zwei junge Männer für verfeindete Bandidos gehalten, ihnen vor einem Fitnessstudio in Kiel aufgelauert und sie verletzt haben. Vom 26. Oktober an stehen dann mehrere angeklagte Mitglieder der Bandidos vor Gericht, die im Januar vor einem Schnellrestaurant in Neumünster zwei Sympathisanten der Hells Angels attackiert haben sollen.
Einer der angeklagten Hells Angels, die ab Freitag vor dem Landgericht (LG) stehen, war zuvor selbst Opfer lebensgefährlicher Körperverletzungen geworden. Dies war geschehen im März 2007 in einer Kieler Diskothek und im August 2008 bei einer Schlägerei vor dem Kieler Amtsgericht, wo sein Fall verhandelt werden sollte. Bei dem Täter handelte es sich um einen früheren NPD-Funktionär, der zum Bandido wurde. Er wurde jedoch aus Mangel an Beweisen freigespochen.
Nun ist er wieder wegen des Angriffs in Neumünster angeklagt.
Die Übergriffe waren Teil einer Serie von Gewalttätigkeiten zwischen den Rockerclubs, bei denen es insbesondere um Macht, Geld und Einfluss im Rotlicht- und Drogenmilieu ging.
Sie führten im April zum Verbot der Hells Angels in Flensburg und der Bandidos in Neumünster. Seitdem ist die Anzahl der Straftaten laut dem Landeskriminalamt deutlich zurückgegangen. Allerdings erklärten die verfeindeten Rockergruppen im Mai auch offiziell einen bundesweiten "Friedensschluss".
Die Hells Angels bleiben in Bremen verboten. Ein ehemaliges Vereinsmitglied hatte mit seiner Klage vor dem OVG Bremen keinen Erfolg. Das OVG wies die Klage als unzulässig ab.
Es bleibt dabei. Ein an einem tödlichen Überfall auf ein Wettbüro beteiligter Rocker wurde von LG Berlin zum zweiten Mal zu einer Lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der BGH hatte zuvor Klärungsbedarf gesehen.
Im Jahr 2014 töteten "Hells Angels" den Rivalen ihres Anführers. Der BGH bestätigte nun die Mordurteile. Einen Vollstreckungsabschlag gibt es für die Angeklagten auch nicht: Straftäter hätten keinen Anspruch auf Eingreifen einer Behörde.
Nach vier Jahren ist klar: Die Organisation "Hells Angels MC Concrete City" ist und bleibt verboten. Das OVG NRW bestätigte, dass die Verbotsverfügung des Landesinnenministerium aus 2017 rechtmäßig ist.
Der Gesamtverein der Bandidos samt Teilorganisationen ist mit Wirkung vom Montag verboten. Das teilte das BMI mit. Die erst kürzlich erklärte Selbstauflösung sei nicht umgesetzt worden.
In Berlin kann Ende Oktober ein Motorradkorso gegen "die Abschaffung der Vereinsfreiheit" stattfinden, entschied das örtliche VG. Die Teilnehmer dürften sich mit ihren Motorrädern versammeln, um gegen das Kuttenverbot zu demonstrieren.