Die Hells Angels bleiben in Bremen verboten. Ein ehemaliges Vereinsmitglied hatte mit seiner Klage vor dem OVG Bremen keinen Erfolg. Das OVG wies die Klage als unzulässig ab.
Die Rockergruppierung Hells Angels bleibt in Bremen verboten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen hat eine erneute Klage gegen das Verbot des früheren Vereins abgelehnt, wie das Gericht am Mittwoch bekannt gab (OVG Bremen, Urt. v. 29.11.2022, Az. 1 D 38/21). Die Klage sei unzulässig. Sie sei zu spät eingereicht worden. Außerdem fehle es an der Klagebefugnis des Klägers, einem ehemaligen Mitglied des Vereins.
Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) hatte den nicht eingetragenen Verein "Hells Angels MC Charter Bremen" per Verfügung im April 2013 verboten und aufgelöst. Eine vom früheren Verein erhobene Anfechtungsklage hatte das OVG bereits im Jahr 2020 abgewiesen (OVG Bremen, Urt. v. 09.06.2020, Az. 1 D 137/13).
Mit der erneuten Klage vor dem OVG wollte der Kläger erreichen, dass das Vereinsverbot aufgehoben wird. Damit scheiterte er jedoch. Aus mehreren Gründen war die Klage unzulässig.
Zum einen hat er die Klage nicht innerhalb der einjährigen Klagefrist erhoben. Zudem ist er nicht klagebefugt: Er kann durch das Vereinsverbot nicht mehr in seiner durch das Grundgesetz geschützten Betätigungsfreiheit verletzt werden, denn er beruft sich darauf, der Verein habe sich bereits vor Erlass der Verbotsverfügung aufgelöst und eine weitere Betätigung sei nicht geplant gewesen.
fkr/LTO-Redaktion
Mit Materialien der dpa
OVG Bremen zu Rockergruppe: . In: Legal Tribune Online, 28.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50604 (abgerufen am: 09.10.2024 )
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