Die Hells Angels bleiben in Bremen verboten. Ein ehemaliges Vereinsmitglied hatte mit seiner Klage vor dem OVG Bremen keinen Erfolg. Das OVG wies die Klage als unzulässig ab.
Es bleibt dabei. Ein an einem tödlichen Überfall auf ein Wettbüro beteiligter Rocker wurde von LG Berlin zum zweiten Mal zu einer Lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der BGH hatte zuvor Klärungsbedarf gesehen.
Im Jahr 2014 töteten "Hells Angels" den Rivalen ihres Anführers. Der BGH bestätigte nun die Mordurteile. Einen Vollstreckungsabschlag gibt es für die Angeklagten auch nicht: Straftäter hätten keinen Anspruch auf Eingreifen einer Behörde.
Nach vier Jahren ist klar: Die Organisation "Hells Angels MC Concrete City" ist und bleibt verboten. Das OVG NRW bestätigte, dass die Verbotsverfügung des Landesinnenministerium aus 2017 rechtmäßig ist.
Der Gesamtverein der Bandidos samt Teilorganisationen ist mit Wirkung vom Montag verboten. Das teilte das BMI mit. Die erst kürzlich erklärte Selbstauflösung sei nicht umgesetzt worden.
In Berlin kann Ende Oktober ein Motorradkorso gegen "die Abschaffung der Vereinsfreiheit" stattfinden, entschied das örtliche VG. Die Teilnehmer dürften sich mit ihren Motorrädern versammeln, um gegen das Kuttenverbot zu demonstrieren.
Im schleswig-holsteinischen Landtag wurde ungewollt eine nichtöffentliche Zeugenvernehmung aus dem Untersuchungsausschuss öffentlich. Aufgrund eines technischen Fehlers kam es zu einer Übertragung ins Internetradio.
Motorradclubs dürfen die Kennzeichen ihrer verbotenen Schwesterorganisationen seit 2017 nicht mehr öffentlich zur Schau stellen. Ein ganz erheblicher Grundrechtseingriff, findet das BVerfG. Gerechtfertigt ist dieser aber trotzdem.