Facebook löschte "Nazisauratte"-Post nicht vollständig: Alice Weidel erwirkt nächste einstweilige Verfügung

Bild: Olaf Kosinsky, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0 DE, Zuschnitt und Skalierung durch LTO
Facebook darf einen weiteren Hass-Post gegen Alice Weidel nicht nur für deutsche Nutzer löschen, entschied das LG Hamburg. Es ist die nächste einstweilige Verfügung, die eine zentrale Streitfrage sozialer Netzwerke beantworten könnte.
Der Streit zwischen Alice Weidel und Facebook geht weiter. Vor dem Landgericht (LG) Hamburg hat die Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion gegen das soziale Netzwerk erneut eine einstweilige Verfügung erwirkt, wie ein Gerichtssprecher am Montag gegenüber LTO bestätigte. Wieder hatte das Unternehmen einen beleidigenden Nutzerpost nicht entfernt (Beschl. v. 09.05.2018, Az. 3 24 O 192/18).
In dem Kommentar beschimpfte ein Nutzer die Politikerin als "Nazisauratte". Auch nach einer Abmahnung durch Weidels Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel war der Post am 3. Mai zumindest noch über ein sogenanntes Virtual Private Network (VPN) abrufbar – und damit auch in Deutschland, sagte der Gerichtssprecher gegenüber LTO. Die Kammer verpflichtete Facebook nun dazu, den Kommentar vollständig zu entfernen.
Erst Anfang Mai hatte das LG Hamburg einem anderen Antrag Weidels auf einstweilige Verfügung entsprochen, der die Politikerin auf der Facebook-Seite der Huffington Post unter anderem als "Nazi-Sau" beschimpft hatte, weil sie sich laut einem Bricht angeblich gegen die Homosexuellen-Ehe ausgesprochen hatte. Facebook hatte den Kommentar zwar bereits für Nutzer mit einer IP-Adresse in Deutschland gesperrt. Über einen VPN-Tunnel durch einen ausländischen Server sei die Beleidigung aber immer noch sichtbar gewesen, erklärte Weidels Anwalt.
Unklarheit darüber, was Facebook gegen Hass-Posts tun muss
Unklar ist immer noch, welche technischen Maßnahmen Facebook nun konkret ergreifen muss. Es wird erwartet, dass die Kammer dies in ihren schriftlichen Urteilsbegründungen erklärt.
"Auch dieser Fall zeigt mit großer Deutlichkeit, dass der 'normale' Nutzer, der nur Facebooks Beschwerdesystem nutzt, krassen Fehlentscheidungen hilflos gegenüber steht", sagte Steinhöfel gegenüber dem Onlineportal Meedia. Der IT-Riese reagiere erst dann, wenn eine anwaltliche Abmahnung eintrudele. Der anhaltende gerichtliche Druck trage hoffentlich zu einer Korrektur dieser Praxis bei.
Der Vertreter von Facebook, Rechtsanwalt Martin Munz von White & Case, machte hingegen schon beim ersten Verfahren auf eine Gefahr für die Meinungsfreiheit aufmerksam, wenn Facebook die nur in einem Land geltenden Rechtsentscheidungen weltweit umsetze und damit Posts gelöscht würden, die in anderen Ländern womöglich nicht gegen das Recht verstoßen. "Facebook ist nicht der Superrichter", kommentierte Munz.
mgö/LTO-Redaktion
Mit Materialien der dpa
Sehr gut, weiter so!
tüdelütütü@tüdetütü Das übliche rechtsnationale Gelaber?
Warum? ich dachte die politische Korrektheit gehört auf den Müllhaufen der Geschichte? :P
bisschen Häme ist da schon drin!
Was bitte ist "rechtsnational"? Ich kenne nur "nationalliberal". Ist das dasselbe?
Die NLP hat es 1871 im Reichstag sogar mal auf 30% gebracht. Der letzte bekannte deutsche Vertreter dieser Richtung dürfe der ehemalige FDP-Chef Erich Mende gewesen sein. In England könnte man Margaret Thatcher dort verordnen.
Die Ziele waren: Eigentumsschutz, kleiner Staat und Souveränität nach außen.
Sprache ist nicht nur was im Duden steht - auch wenn es so 'mancher Deutschlehrer glauben mag.
@123: Sie haben nicht verstanden. "Halte den Gegner immer an seinen eigenen Standards fest." Das haben sich die progressiven Herrschaften/innen/*LGBTBBQ selber eingebrockt.
@123: Wenn Sie belegen können, dass Frau Dr. Weidel eine andere Person schon mal in ähnllich grober WEise öffentlich beleidigt hat, mögen Sie recht haben.
Ansonsten bitte weniger großmäulig.
Hat sie nicht.
Und der Bitte wird nicht entsprochen. Leb damit :*
Auch Personen, mit denen wir uns nicht identifizieren können oder die wir möglicherweise nicht ausstehen können, haben einen Anspruch auf Wahrung Ihrer Persönlichkeitsrechte.
DStatsächlich ...
Auch lustig, wie vielen hier unter Ignoranz des Wortes "einsweilig" schon die Sabber des vermeintlichen Sieges ins Gesicht getrocknet ist...die Weidel, eine lupenreine Demokratin, ja ne is klar...
commentDas wirft die Frage auf, ob Sie wissen, was eine "einstweilige Verfügung" ist.
P.S.: Ich habe übrigens aufgrund Ihrer Anregung in der ZPO mal nach dem Begriff "lupenreine Demokratin" gesucht: 0 Treffer! Sollte uns das nicht zu denken geben?
Das ist aber ein arg dünner Strohhalm, an den Sie sich da klammern. Bitte auch noch mal die Bedeutung des Wortes "vermeintlich" nachschlagen. Danke.
Ja ja, das Territorialitätsprinzip! Man wird wohl gewisse Texte nicht in NL grenznah, etwa bei Venlo, an einem Fesselballon anmontieren dürfen, die in Deutschand gelesen werden können.
Dr. PeusDer Fall zeigt, dass wir ein Völkerrecht für das Internet benötigen. Es muss auch so etwas wie Internetgrundrechte geben, also quasi eine Magna Charta des Internets. Wenn Nord-Korea und China nicht mitmachen, dann eben alle anderen.
Ja, das ist so wie bei dem linksrotgrüngemerkelten Besorgniswesen. In Belgien und Frankreich könnte endlich deutsches Wesen zu Atmkraftwerken sich durchsetzen, wenn wieder Waffen-SS und Wehrmacht einmarschieren. Auch in Polen und Ungarn - Einheimische wie nach der Wannseekonferez 1942 evakuieren, Merksl schaffende Günstlinge hineinsetzen. Laut Göring "bereichern" die ja sehr. Sollte man nicht der Auffaasung sein, gerade deutsche Vorstellungen würden sich durchsetzen - wie wär's dann bittschön mit der US-Todesstrafe?
Toll. Wenn jetzt Kim Jong Un was nicht gefällt muss Facebook das auch Weltweit blocken. Zensoren aller Länder vereinigt Euch.
T0mat0Aber mit demokratischen Grundwerten wie der Redefreiheit haben die AfD und die Frau, die von extra3 höchst richterlich "Nazischlampe" genannt werden darf ja ohnehin nix am Hut.
Nun ja, es bliebe ja mal auszutesten, ob der mainstream auch eine Bezeichnung als Fetteuterschlampe billigt.