Facebook löschte "Nazisauratte"-Post nicht vollständig: Alice Weidel erwirkt nächste einst­wei­lige Ver­fü­gung

14.05.2018

Facebook darf einen weiteren Hass-Post gegen Alice Weidel nicht nur für deutsche Nutzer löschen, entschied das LG Hamburg. Es ist die nächste einstweilige Verfügung, die eine zentrale Streitfrage sozialer Netzwerke beantworten könnte.

Der Streit zwischen Alice Weidel und Facebook geht weiter. Vor dem Landgericht (LG) Hamburg hat die Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion gegen das soziale Netzwerk erneut eine einstweilige Verfügung erwirkt, wie ein Gerichtssprecher am Montag gegenüber LTO bestätigte. Wieder hatte das Unternehmen einen beleidigenden Nutzerpost nicht entfernt (Beschl. v. 09.05.2018, Az. 3 24 O 192/18).

In dem Kommentar beschimpfte ein Nutzer die Politikerin als "Nazisauratte". Auch nach einer Abmahnung durch Weidels Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel war der Post am 3. Mai zumindest noch über ein sogenanntes Virtual Private Network (VPN) abrufbar – und damit auch in Deutschland, sagte der Gerichtssprecher gegenüber LTO. Die Kammer verpflichtete Facebook nun dazu, den Kommentar vollständig zu entfernen.

Erst Anfang Mai hatte das LG Hamburg einem anderen Antrag Weidels auf einstweilige Verfügung entsprochen, der die Politikerin auf der Facebook-Seite der Huffington Post unter anderem als "Nazi-Sau" beschimpft hatte, weil sie sich laut einem Bricht angeblich gegen die Homosexuellen-Ehe ausgesprochen hatte. Facebook hatte den Kommentar zwar bereits für Nutzer mit einer IP-Adresse in Deutschland gesperrt. Über einen VPN-Tunnel durch einen ausländischen Server sei die Beleidigung aber immer noch sichtbar gewesen, erklärte Weidels Anwalt.

Unklarheit darüber, was Facebook gegen Hass-Posts tun muss

Unklar ist immer noch, welche technischen Maßnahmen Facebook nun konkret ergreifen muss. Es wird erwartet, dass die Kammer dies in ihren schriftlichen Urteilsbegründungen erklärt.

"Auch dieser Fall zeigt mit großer Deutlichkeit, dass der 'normale' Nutzer, der nur Facebooks Beschwerdesystem nutzt, krassen Fehlentscheidungen hilflos gegenüber steht", sagte Steinhöfel gegenüber dem Onlineportal Meedia. Der IT-Riese reagiere erst dann, wenn eine anwaltliche Abmahnung eintrudele. Der anhaltende gerichtliche Druck trage hoffentlich zu einer Korrektur dieser Praxis bei.

Der Vertreter von Facebook, Rechtsanwalt Martin Munz von White & Case, machte hingegen schon beim ersten Verfahren auf eine Gefahr für die Meinungsfreiheit aufmerksam, wenn Facebook die nur in einem Land geltenden Rechtsentscheidungen weltweit umsetze und damit Posts gelöscht würden, die in anderen Ländern womöglich nicht gegen das Recht verstoßen. "Facebook ist nicht der Superrichter", kommentierte Munz.

mgö/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

Zitiervorschlag

Facebook löschte "Nazisauratte"-Post nicht vollständig: Alice Weidel erwirkt nächste einstweilige Verfügung . In: Legal Tribune Online, 14.05.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28599/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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