LG Frankenthal bejaht Unterlassungsanspruch: Tau­ben­füt­terin lockt ganze Vogel­schwärme in die Nach­bar­schaft

28.04.2021

In der Pfalz wirft eine Frau immer wieder große Mengen an Lebensmitteln auf ein Garagendach und versorgt damit ganze Vogelschwärme. Die klagenden Nachbarn, die deswegen u. a. um die Gesundheit ihrer Schildkröten bangen, bekamen nun Recht.

Einer Frau in der Pfalz ist es untersagt, zukünftig Tauben und andere Vögel in ihrem Garten zu füttern. Dies hat das Landgericht (LG) Frankenthal so entschieden und damit den klagenden Nachbarn der Frau Recht gegeben (Urt. v. 24.3.21, Az. 2 S 199/20).

Die Frau hatte nach Gerichtsangaben immer wieder größere Mengen an Brot und anderen Lebensmitteln auf ein Garagendach geworfen und so Tauben und andere Vögel angelockt. Die Tiere hätten dann das Brot unter anderem auf die Nachbargrundstücke verschleppt. Die klagenden Nachbarn machten daraufhin eine Verschmutzung ihres Grundstücks geltend. Zusätzlich seien auch die in ihrem Garten lebenden Schildkröten gefährdet, argumentierten sie. Die gepanzerten Tiere würden nämlich krank, wenn sie das verschleppte Brot fressen.

"Falsch verstandene Tierliebe"

Nachdem die klagenden Nachbarn mit ihrem Begehr in erster Instanz noch erfolglos geblieben waren, hat das LG Frankenthal ihnen nun Recht gegeben. Anders als noch das AG Ludwigshafen geht das LG davon aus, dass die für einen Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr durchaus besteht. Die beklagte Tierfütterin habe nämlich selbst in zweiter Instanz immer noch geleugnet, die großen Mengen Brot, Gebäck und andere Lebensmittel verfüttert zu haben - obwohl dies von gleich mehreren Zeugen eindeutig bestätigt worden sei. Nach der Rechtsprechung des BGH, auf die sich das LG Frankenthal in seiner Entscheidung beruft, lasse ein solches Bestreiten befürchten, dass sich die Störung in Zukunft wiederholen wird. 

Der Frau drohen nach Angaben des Gerichts für den Fall einer Zuwiderhandlung ein erhebliches Ordnungsgeld oder sogar Ordnungshaft. Diese Androhung sei erforderlich, damit die Frau künftig ihre "falsch verstandene Tierliebe" aufgebe, schloss das Gericht.

pdi/LTO-Rdeaktion

Zitiervorschlag

LG Frankenthal bejaht Unterlassungsanspruch: Taubenfütterin lockt ganze Vogelschwärme in die Nachbarschaft . In: Legal Tribune Online, 28.04.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44834/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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