
Ein Kartoffelbauer aus Rheinland-Pfalz muss einem benachbarten Gemüsebauern eine hohe Entschädigung zahlen. Er hatte Pflanzenschutzmittel auf seinem Acker versprüht, das die Rucola-Ernte auf dem Nachbarfeld ruinierte.
Artikel lesenEin Kartoffelbauer aus Rheinland-Pfalz muss einem benachbarten Gemüsebauern eine hohe Entschädigung zahlen. Er hatte Pflanzenschutzmittel auf seinem Acker versprüht, das die Rucola-Ernte auf dem Nachbarfeld ruinierte.
Artikel lesenEin Rottweiter biss eine Frau ins Ohr, als diese sich zu ihm hinunter beugte. Doch das und selbst Streicheln oder Umarmen von Hunden stellt kein Mitverschulden dar, wenn das Tier zubeißt, entschied das LG Frankenthal.
Artikel lesenSich eine Solaranlage aufs Dach zu bauen ist angesichts der steigenden Energiekosten sicher eine gute Idee. Dabei sollten aber auch die Interessen der Nachbarn berücksichtigt werden, wie das LG Frankenthal entschied.
Artikel lesenVor einer Operation müssen Patienten nicht nur ausführlich von den Ärzten aufgeklärt werden - sondern auch ausreichend vorher. Ansonsten ist die Einwilligung in die Operation unwirksam, meint das LG Frankenthal.
Artikel lesenEin "idyllisches Wohnen" versprach ein Verkäufer, ohne zu erwähnen, dass dafür auch Landwirtschaft betrieben werden muss. Die Täuschung kann sich auch auf die Maklerin auswirken, selbst wenn sie hiervon nichts wusste, so das LG Frankenthal.
Artikel lesenEine Frau fuhr mit ihrem Auto aus der Tiefgarage – und landete prompt in einem Graben. Dass Bauarbeiten dort stattfinden, wusste sie zwar. Allerdings nicht, dass sie dann nicht wegfahren kann. Das Bauunternehmen muss nun zahlen.
Artikel lesenDer Gewinner von mehr als 40.000 Euro wird sein Geld vorerst nicht zu Gesicht bekommen. Das Online-Casino hat seinen Sitz in Malta. Laut LG Frankenthal besteht nach deutschem Recht kein Anspruch auf Gewinnauszahlung.
Artikel lesenEine Hochzeitsfeier konnte wegen Corona nicht stattfinden. Das Paar darf deshalb von einem vor der Pandemie geschlossenen Catering-Vertrag zurücktreten. Es müsse weder gewartet noch draußen gefeiert werden, so das LG Frankenthal.
Artikel lesenFünf Jahre nach einem Werksunfall bei BASF in Ludwigshafen verwirft der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten. Das Urteil des Landgerichts Frankenthal ist damit rechtskräftig.
Artikel lesenIn Bezug auf Äste hat der BGH es bereits laut ausgesprochen, das LG nun bei Wurzeln: Ein Nachbar darf sie auch dann abschneiden, wenn der Baum danach stirbt - vorausgesetzt, die Wurzeln stören beim Rasenmähen.
Artikel lesenEinem Sohn, der seine Mutter mehrfach geschlagen haben soll, darf deswegen nicht der Pflichtteil verweigert werden. Nicht jede körperliche Auseinandersetzung sei gleich ein schweres Vergehen gegen den Erblasser, so das LG Frankenthal.
Artikel lesenIn der Pfalz wirft eine Frau immer wieder große Mengen an Lebensmitteln auf ein Garagendach und versorgt damit ganze Vogelschwärme. Die klagenden Nachbarn, die deswegen u. a. um die Gesundheit ihrer Schildkröten bangen, bekamen nun Recht.
Artikel lesenSeit Jahren liegen zwei Nachbarn im Streit, einer installierte nun sogar eine Kamera an seiner Hauswand, weil er Angst hatte, dass der andere sein Grundstück betreten könnte. Erlaubt ist das nicht, entschied das LG Frankenthal.
Artikel lesenWer unkommentiert Inhalte teilt, die auch auf Hate Speech schließen lassen, der ist selber schuld, wenn dann das Nutzerkonto gesperrt wird. Schmerzensgeld gibt es dafür schon gar nicht, so zumindest das LG Frankenthal.
Artikel lesenDie Thuja-Hecke ist vertrocknet und die Nachbarin sei daran schuld. Darum ging es in einem Verfahren vor dem Landgericht Frankenthal. Ein Baumsachverständiger findet jedoch den wahren Täter.
Artikel lesenOberlandesgerichtsbezirk: Zweibrücken
Amtsgerichtsbezirke Bad Dürkheim, Frankenthal (Pfalz), Grünstadt, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt an der Weinstraße und Speyer
Kennzeichen- und Gemeinschaftsmarkenstreitsachen für den Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken; Urheberrechtsstreitigkeiten, Gebrauchsmusterstreitsachen, Geschmacksmusterstreitsachen und Topographieschutzsachen für die Bezirke der Oberlandesgerichte Koblenz und Zweibrücken; Baulandsachen für den Bereich der Städte Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Neustadt a.d. Weinstr., Pirmasens, Speyer, Worms und Zweibrücken, sowie für die Landkreise Alzey-Worms, Bad-Dürkheim, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Rhein-Pfalz-Kreis, Mainz-Bingen, Südliche Weinstr., Südwestpfalz und Donnersbergkreis.
Das Landgericht gehört der ordentlichen Gerichtsbarkeit an und ist das dem Amtsgericht übergeordnete Gericht zweiter Instanz. Zu einem Landgericht gehört immer ein Bezirk, der mehrere Amtsgerichte umfasst.
Spruchkörper jedes Landgerichts sind seine Kammern, die in straf- und zivilrechtliche Kammern unterteilt werden, wobei zum zivilrechtlichen Zweig auch die Kammern für Handelssachen gehören. Die Strafkammern werden nochmals in kleine und große Strafkammern gegliedert sowie in Strafvollstreckungskammern.
Die Besetzung der verschiedenen Kammern im Landgericht ist im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) festgeschrieben. In einer Zivilkammer verhandeln grundsätzlich drei Richter, von denen einer den Vorsitz innehat. Die große Strafkammer ist zusätzlich zu den drei Richtern mit zwei Schöffen besetzt. Ist die große Strafkammer nicht als Schwurgericht zuständig, kann sie vor der Hauptverhandlung den Verzicht auf einen Richter beschließen. Der kleinen Strafkammer sitzt ein Richter vor, an dessen Seite zwei Schöffen sind. Die Handelskammern im Landgericht sind grundsätzlich mit einem Berufsrichter als Vorsitzendem und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt, an deren Ernennung besondere Anforderungen gestellt werden.
Auch hier wird zwischen den Straf- und Zivilkammern und zwischen Verfahren vor dem Landgericht in erster oder zweiter Instanz unterschieden.
Im Strafverfahren ist es erstinstanzlich zuständig, wenn es sich um ein Verbrechen oder Vergehen mit einer Freiheitsstrafe von mindestens vier Jahren handelt oder wenn in schwerwiegenden Fällen an der Strafverfolgung ein besonderes öffentliches Interesse besteht.
Es ist außerdem erstinstanzlich tätig, wenn Sicherungsverwahrung angeordnet werden soll oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Handelt es sich um Verfahren, bei denen Mord, Totschlag oder andere Straftaten mit Todesfolge verhandelt werden, wird es in seiner Funktion als Schwurgericht tätig. In erster Instanz im Zivilprozess ist das Landgericht für alle Verfahren zuständig, deren Streitwert über 5.000 Euro liegt, sowie bei Staatshaftungsansprüchen. In zweiter Instanz werden im Strafprozess und auch im Zivilprozess vor dem Landgericht Berufungen gegen Urteile oder Beschwerden des Amtsgerichts verhandelt.