Fünf Jahre nach einem Werksunfall bei BASF in Ludwigshafen verwirft der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten. Das Urteil des Landgerichts Frankenthal ist damit rechtskräftig.
Kurz vor dem fünften Jahrestag eines Explosionsunfalls mit fünf Toten beim Chemieriesen BASF in Ludwigshafen am 17. Oktober 2016 hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision des Angeklagten verworfen. Ein Urteil des Landgerichts (LG) Frankenthal sei damit rechtskräftig, teilte der BGH in Karlsruhe mit (Beschl. v. 05.05.2021, Az. 4 StR 19/20).
Das LG Frankenthal hatte im Jahr 2019 einen 65 Jahre alten Mann unter anderem wegen fahrlässiger Tötung in fünf Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt (Urt. v. 27.08.2019, Az. 3 KLs 5122 Js 36045/16).
Dem Gericht zufolge hatte der Angeklagte Schweißarbeiten an einer stillgelegten Rohrleitung vorzunehmen und setzte seinen Trennschleifer versehentlich an einer benachbarten gasführenden Leitung an. Bei der anschließenden Explosion wurden auch 44 Menschen verletzt. Gegen das Urteil hatte der Verteidiger des Angeklagten Revision eingelegt.
Der 4. Strafsenat habe unter anderem geprüft, ob der Verursacher einer Gefahrenquelle für den bei der Gefahrbekämpfung eingetretenen Tod oder für dabei erlittene Körperverletzungen von Berufsrettern strafrechtlich einzustehen habe, teilte der BGH mit. "Für den vorliegenden Fall hat der Senat dies bejaht und die Verurteilung durch das Landgericht bestätigt."
dpa/sts/LTO-Redaktion
Fünf Tote bei Explosionsunfall: . In: Legal Tribune Online, 15.10.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46374 (abgerufen am: 03.10.2024 )
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