Landtag Thüringen: Kampfhunde-Gesetz mit Chip-Pflicht

13.05.2011

Chip-Pflicht für alle Hunde, eine Rasseliste und ein verpflichtender "Führerschein" für Kampfhunde-Halter - mit diesen Eckpunkten will der Thüringer Landtag noch vor der Sommerpause das umstrittene Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren verabschieden.

Anlass für das neue Gesetz waren mehrere schwere Kampfhunde-Angriffe im vergangenen Jahr, bei denen zwei Menschen starben.

Die Koalitionsfraktionen CDU und SPD hätten eine gemeinsame Linie gefunden, so dass der Entwurf noch im Juni auf die Landtags-Tagesordnung kommen könne, sagte am Donnerstag der Vorsitzende des Innenausschusses, Matthias Hey (SPD). Angesichts der weitgehenden Änderungen müssten zuvor aber der Gemeinde- und Städtebund sowie der Landkreistag gehört werden.

Die Eckpunkte des Entwurfes: Alle Hunde werden mit Chips gekennzeichnet, die Informationen über den Halter geben. Auch eine Haftpflichtversicherung soll für alle Hundehalter verpflichtend sein. Als gefährliche Tiere sollen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und
Bullterrier gelten - außerdem Hunde, die sich wegen eines Zwischenfalls einem Wesenstest unterziehen mussten. Deren Halter müssen ihre Sachkenntnis nachweisen und dürfen Minderjährige nicht mit den Vierbeinern alleine lassen.

cla/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

Landtag Thüringen: Kampfhunde-Gesetz mit Chip-Pflicht . In: Legal Tribune Online, 13.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3267/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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