LAG Schleswig-Holstein: Chinesische Ehegattin kein Kündigungsgrund

16.08.2011

Die Kündigung eines Ingenieurs, der wegen seiner Heirat mit einer Chinesin entlassen wurde, ist sittenwidrig. Das LAG Schleswig Holstein hob mit am Dienstag bekannt gewordenen Urteil eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Elmshorn auf, das die Klage des Mannes abgewiesen hatte.

Der Arbeitgeber hatte den Mann nach der Hochzeit gefeuert, weil er wegen der familiären Beziehungen nach China Angst vor Industriespionage hatte. Dies ist nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Schleswig-Holstein nicht zulässig, auch weil der Arbeitgeber von der Beziehung jahrelang gewusst und sie nicht als sicherheitsrelevant eingeordnet hatte (Urt. v. 22.07.2011, Az. 3 Sa 95/11).

Die Kündigung verstoße gegen das "Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden", hieß es. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

dpa/ssc/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

LAG Schleswig-Holstein: Chinesische Ehegattin kein Kündigungsgrund . In: Legal Tribune Online, 16.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4035/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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