Römische Schiffe im Zweiten Weltkrieg verbrannt: Ita­lie­ni­sche Stadt will Ent­schä­d­i­gung aus Berlin

27.07.2020

1944 sollen deutsche Truppen während ihres Rückzugs zwei Schiffe des Kaisers Caligula in einem Museum im italienischen Nemi zerstört haben. Nun fordert der Bürgermeister der Stadt Entschädigung von der Bundesregierung.

Der Bürgermeister des italienischen Städtchens Nemi verlangt von der deutschen Regierung eine Entschädigung für zwei alte römische Schiffe, die nach seinen Angaben von Nazi-Truppen zerstört wurden. Einen entsprechenden Beschluss zu einer Schadenersatzforderung habe der Rat der kleinen Stadt südöstlich von Rom gefasst, hieß es nun in einer Presseerklärung. Die antiken Schiffe des Kaisers Caligula hätten lange am Grund des Nemi-Sees gelegen und seien zwischen 1928 und 1932 gefunden und in einem Museum ausgestellt worden.

In der Nacht vom 31. Mai 1944 seien sie von deutschen Einheiten, die das Gebiet besetzt hatten und sich auf dem Rückzug befanden, "absichtlich verbrannt" worden, schreibt die Stadt. Allerdings gibt es auch andere Theorien über das Feuer. Bürgermeister Alberto Bertucci erläuterte: "Wir fanden Berichte, umfangreiche Dokumente, Zeugnisse: Die Nazis vertrieben alle Bewohner und den Museumsverwalter. Sie beschlossen, diese Schätze in Brand zu setzen. Es gibt keinen Zweifel."

Die riesigen Schiffe hatte der römische Kaiser im ersten Jahrhundert nach Christus zu Ehren der Göttin Diana bauen lassen. Über ihre Zerstörung in den Wirren des Zweiten Weltkriegs kursieren verschiedene Spekulationen. Auf der Internetseite der Stadt war von einem Angriff von US-Truppen und "mysteriösen Umständen" die Rede. In italienischen Medien hieß es, die Stadt habe sich wegen der Ansprüche an einen deutschen Anwalt in Florenz gewandt. Der wollte sich dazu bisher aber nicht äußern.

dpa/ast/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Römische Schiffe im Zweiten Weltkrieg verbrannt: Italienische Stadt will Entschädigung aus Berlin . In: Legal Tribune Online, 27.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42313/ (abgerufen am: 28.04.2024 )

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