EGMR zu verstaatlichtem Grundbesitz: Deut­sch­land ver­stößt gegen Eigen­tums­rechte von Erben

08.12.2011

Das Straßburger Gericht hat Deutschland am Donnerstag in einem Fall von verstaatlichtem Grundbesitz in der DDR verurteilt. Gerügt wurde Deutschland wegen einer Verletzung des Schutzes auf Eigentum. Hintergrund ist die rückwirkende Änderung des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen im Jahre 1998.

Laut der Urteilsbegründung des Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) habe die rückwirkende Änderung des Vermögensgesetzes "eine Ungleichheit zugunsten des Staates und zuungunsten der Beschwerdeführer" geschaffen (Beschwerdenummer 5631/05).

Geklagt hatten die Erben eines deutschen Unternehmers, der 1939 ein fast 3000 Quadratmeter großes Gelände in Babelsberg bei Berlin gekauft hatte. Ursprünglich gehörte das Gelände einer jüdischen Familie, die es unter den Nationalsozialisten zwangsweise verkaufen musste. 1953 enteignete die DDR dann den Unternehmer und führte das Grundstück in Staatsbesitz über.

Die Ansprüche der Erben des Unternehmers auf Rückerstattung oder Entschädigung hatten deutsche Gerichte bisher abgewiesen. Nach diesem Urteil des EGMR können sie ihre Forderungen vor deutschen Gerichten geltend machen. Den Wert des Geländes in Babelsberg schätzt Klägeranwalt Otto Depenheuer auf etwa 1,5 Millionen Euro.

Einen zweiten Fall, der ein Grundstück in Erfurt betraf, wiesen die Richter ab.

dpa/tko/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

EGMR zu verstaatlichtem Grundbesitz: Deutschland verstößt gegen Eigentumsrechte von Erben . In: Legal Tribune Online, 08.12.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5058/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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