BVerfG zu den Rechten von Fernsehjournalisten: Karlsruhe hebt TV-Verbot in Hamburger Strafprozess auf

02.04.2012

Das BVerfG hat erneut die Rechte von Fernsehjournalisten bei der Berichterstattung über Gerichtsverfahren betont. Die Richter setzten im Eilverfahren ein Verbot von Fernsehaufnahmen beim Prozess gegen einen mutmaßlichen Geiselnehmer in Hamburg aus.

Die möglichen Nachteile für das Persönlichkeitsrecht des Angeklagten seien nicht so schwer, dass sie ein völliges Verbot von Aufnahmen im Sitzungssaal und im Eingangsbereich rechtfertigten, entschieden die Richter in dem am Montag bekanntgewordenen Beschluss (Az. 1 BvR 711/12).

Wie im Eilverfahren üblich, beschränkte sich die mit drei Verfassungsrichtern besetzte Kammer auf eine Folgenabwägung, ohne rechtliche Fragen abschließend zu beurteilen. Bei einem Verbot könnte "eine Fernsehbildberichterstattung über das Strafverfahren nicht stattfinden". Hingegen könnten die Rechte des Angeklagten auch gewahrt werden, indem er beispielsweise durch eine Verpixelung unkenntlich gemacht werde, betonten die Richter unter Verweis auf frühere Entscheidungen.

Der 30-Jährige ist wegen der Entführung einer jungen Austauschstudentin angeklagt. Er hatte seine Wohnung mit Stacheldraht, gesicherten Türen und einer schallisolierten Telefonzelle zu einer Art Gefängnis umgebaut. Die Frau konnte sich jedoch nach wenigen Stunden mit einem Sprung aus dem Fenster retten.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BVerfG zu den Rechten von Fernsehjournalisten: Karlsruhe hebt TV-Verbot in Hamburger Strafprozess auf . In: Legal Tribune Online, 02.04.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5927/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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