Opposition scheitert mit Verzögerungsantrag: Bun­destag kann Hei­zungs­ge­setz besch­ließen

05.09.2023

Das BVerfG hatte das Heizungsgesetz kurz vor der Sommerpause gestoppt, nun soll es am Freitag beschlossen werden. Ein Versuch der Opposition, das Gesetz noch einmal zu verzögern, scheiterte.

Die Opposition im Bundestag ist mit einem Antrag gescheitert, eine Entscheidung zum umstrittenen "Heizungsgesetz" zu verzögern. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP wurde am Dienstag ein Antrag abgelehnt, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - das sogenannte Heizungsgesetz - am Freitag nicht auf die Tagesordnung zu setzen. Die Ampelkoalition will das Gesetz dann beschließen.

Das Gebäudeenergiegesetz sollte eigentlich Anfang Juli und damit vor Beginn der Sommerpause beschlossen werden. Zuvor hatte es in der Ampel-Koalition lange Konflikte gegeben. Die Koalition verständigte sich dann auf grundlegende Änderungen.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) aber stoppte eine Verabschiedung vor der Sommerpause. Das Gericht hatte Zweifel daran angemeldet, dass die Rechte der Abgeordneten ausreichend gewahrt blieben. Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hatte wegen des engen Zeitplans im Gesetzgebungsverfahren einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt. Die Entscheidung des BVerfG wurde kontrovers diskutiert, auch Gerichtspräsident Stephan Harbarth äußerte sich öffentlich.

Die Ampelkoalition beschloss vor dem Hintergrund dieser einstweiligen Anordnung durch das BVerfG, dass das Gesetz nach der Sommerpause Anfang September im Bundestag verabschiedet werden soll.

Opposition: "Arroganz" und "Angst vor Beratungen"

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Abgeordneten im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), warf der Koalition vor, das Gesetz durch den Bundestag peitschen zu wollen. Das entspreche nicht den Vorgaben des BVerfG. Aus Sicht von Frei müsse es weitere Beratungen im zuständigen Bundestagsausschuss geben sowie eine erneute Expertenanhörung. Die Koalition habe Angst vor Beratungen, vor der eigenen Zerstrittenheit und "Fliehkräften" innerhalb der Koalition. Ihr Vorgehen schade dem Parlamentarismus, meint Frei.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Linken, Jan Korte, warf der Koalition Arroganz vor. Zudem sei es guter Brauch, in Haushaltswochen keine Gesetze zu verabschieden.

Redner der Koalition wiesen die Vorwürfe zurück. Es habe ausreichend Zeit für Beratungen gegeben. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, Katja Mast, sagte, die Bürgerinnen und Bürger und die Firmen wollten nun Klarheit haben.

Zur Abstimmung am Freitagmittag liegen nun eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie mit umfangreichen Änderungen am Regierungsentwurf und ein Bericht des Haushaltsausschusses (§ 96 GO-BT) zur Finanzierbarkeit vor. Vorgesehen ist, zusammen mit dem Gesetz eine Entschließung zu verabschieden. In dieser soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, in den Bereichen kommunale Wärmeplanung, Förderkulisse, Stromnetzertüchtigung sowie Geothermie flankierende Maßnahmen zu ergreifen und eine Aufklärungskampagne zu starten.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Opposition scheitert mit Verzögerungsantrag: Bundestag kann Heizungsgesetz beschließen . In: Legal Tribune Online, 05.09.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52636/ (abgerufen am: 28.04.2024 )

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