Nach BGH-Urteil zur Autocomplete-Funktion: "Bettina Wulff gegen Google" soll fortgesetzt werden

21.05.2013

Nach dem Grundsatz-Urteil des BGH zur Autocomplete-Funktion von Google geht der Prozess von Bettina Wulff gegen den Suchmaschinenbetreiber im Herbst dieses Jahres weiter. Das glaubt zumindest ihr Anwalt Gernot Lehr, wie er gegenüber LTO am Dienstag bestätigte.

Ursprünglich sollte am 26. April 2013 vor dem Landgericht Hamburg verhandelt werden. Nachdem bekannt wurde, dass der Bundesgerichtshof (BGH) über einen ähnlichen Fall zur Autovervollständigungs-Funktion zu entscheiden hat, wurde das Verfahren jedoch ausgesetzt. Vergangene Woche stellte der BGH nun klar, dass Google Wortkombinationen aus seiner automatischen Vervollständigung löschen muss, wenn Persönlichkeitsrechte verletzt werden (Urt. v. 14.05.2013, Az. 15 U 199/11).

Bettina Wulff wehrt sich gegen Rotlicht-Gerüchte. Bei der Google-Suche erscheint ihr Name unter anderem in Verbindung mit dem Stichwort "Escort".

 plö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach BGH-Urteil zur Autocomplete-Funktion: "Bettina Wulff gegen Google" soll fortgesetzt werden . In: Legal Tribune Online, 21.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8768/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen