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Nach BGH-Urteil zur Autocomplete-Funktion: "Bettina Wulff gegen Google" soll fortgesetzt werden

21.05.2013

Nach dem Grundsatz-Urteil des BGH zur Autocomplete-Funktion von Google geht der Prozess von Bettina Wulff gegen den Suchmaschinenbetreiber im Herbst dieses Jahres weiter. Das glaubt zumindest ihr Anwalt Gernot Lehr, wie er gegenüber LTO am Dienstag bestätigte.

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Ursprünglich sollte am 26. April 2013 vor dem Landgericht Hamburg verhandelt werden. Nachdem bekannt wurde, dass der Bundesgerichtshof (BGH) über einen ähnlichen Fall zur Autovervollständigungs-Funktion zu entscheiden hat, wurde das Verfahren jedoch ausgesetzt. Vergangene Woche stellte der BGH nun klar, dass Google Wortkombinationen aus seiner automatischen Vervollständigung löschen muss, wenn Persönlichkeitsrechte verletzt werden (Urt. v. 14.05.2013, Az. 15 U 199/11).

Bettina Wulff wehrt sich gegen Rotlicht-Gerüchte. Bei der Google-Suche erscheint ihr Name unter anderem in Verbindung mit dem Stichwort "Escort".

 plö/LTO-Redaktion

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Nach BGH-Urteil zur Autocomplete-Funktion: . In: Legal Tribune Online, 21.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8768 (abgerufen am: 09.06.2026 )

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