Hetzbeiträge nach Selfie mit Merkel: Keine Beru­fung gegen Face­book

27.03.2017

Sein Fall hat bundesweit Schlagzeilen gemacht: Ein Flüchtling kämpfte vor Gericht gegen den Internet-Riesen Facebook, damit der Hetzbeiträge löschen muss. Der Syrer unterlag jedoch. Nun hat er entschieden: Er will nicht weiter klagen.

Der syrische Flüchtling, dessen Selfie mit Bundeskanzlerin Angela Merkel für falsche Anschuldigungen und Hasskommentare missbraucht wurde, will nicht weiter gegen Facebook klagen.

"Ich möchte mich auf meine Deutschprüfungen konzentrieren. Außerdem ist der Prozess gefährlich für meine Familien in Syrien und in Deutschland", ließ Anas M. am Montag über seinen Würzburger Anwalt Chan-jo Jun mitteilen. Der IT-Anwalt hatte den in Berlin lebenden Flüchtling vor dem Landgericht (LG) Würzburg vertreten.

Anas M. war vor Gericht gezogen, um den Internet-Riesen gerichtlich dazu zu bringen, die existierenden Verleumdungen in seinem Netzwerk zu löschen und darauf basierende neue Inhalte erst gar nicht zu veröffentlichen. Die Richter des LG Würzburg kamen jedoch Anfang März zu dem Schluss, dass Facebook sich die Verleumdungen von Dritten nicht zu Eigen gemacht habe und deshalb nicht tätig werden müsse (Urt. v. 07.03.2017, Az. 11 O 2338/16). Der Syrer hätte Berufung zum Oberlandesgericht (OLG) Bamberg einlegen können.

Entscheidung fiel auch aus finanziellen Gründen

Anas M.s Rückzug hat auch finanzielle Gründe. Ihn drückten die Kosten der Gegenseite - Jun zufolge etwa 1700 bis 2000 Euro. "Obwohl mir einige Menschen Spenden geschickt haben, werde ich noch viele Monate arbeiten müssen, bis ich das Geld zusammen habe", sagte der 19-Jährige laut Mitteilung. Dem Anwalt zufolge seien etwa 350 Euro gespendet worden. Juns Kanzlei habe auf eine Vergütung verzichtet.

Im Rahmen der Berufungsverfahrens hätte auch die Kostenentscheidung aufgehoben werden können. Allerdings hätte sich auch das Kostenrisiko weiter erhöht. Mehrere Anwälte hatten sich zwar bereit erklärt, das Verfahren zu führen, das änderte aber nichts an der Entscheidung des Syrers. 

Am Montag erklärte Facebook nun allerdings, dass der Flüchtling die Kosten des Konzerns nicht tragen müsse. "Facebook hat niemals im Sinn gehabt, Herrn M. Kosten aufzuerlegen und wird dies selbstverständlich auch nicht tun", sagte ein Facebook-Sprecher. Man werde dementsprechend die Anwaltskosten vor Gericht nicht geltend machen.

dpa/nas/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Hetzbeiträge nach Selfie mit Merkel: Keine Berufung gegen Facebook . In: Legal Tribune Online, 27.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22483/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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