Quedenfeld Füllsack & Partner: Ver­stär­kung durch drei EWB-Anwälte

03.01.2023

Die Stuttgarter Wirtschafts- und Steuerstrafrechtskanzlei Quedenfeld Füllsack verstärkt sich zum Jahresanfang mit Martin Felsinger, Thorsten Alexander und Fabian Kissinger. Das Trio wechselt von Eisenmann Wahle Birk & Weidner.

Quedenfeld Füllsack & Partner meldet den Zugang dreier Rechtsanwälte, die bislang für Eisenmann Wahle Birk & Weidner (EWB) tätig waren. Neben den beiden Partnern Dr. Martin Felsinger und Dr. Thorsten Alexander ist auch Associate Fabian Kissinger zum 1. Januar 2023 eingestiegen. Die Zahl der Anwälte in der Kanzlei, die sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen wirtschafts- und steuerstrafrechtlich berät und vertritt, ist mit den Neuzugängen auf acht gestiegen. 

Martin FelsingerThorsten AlexanderFelsinger ist seit mehr als zwei Jahrzehnten im Wirtschaftsstrafrecht tätig und betreut Unternehmen und deren Mitarbeitende bei Arbeitsunfällen.

Darüber hinaus zählt das Verkehrsrecht zu seinen Tätigkeitsgebieten. 

Der Schwerpunkt von Alexander liegt ebenfalls im Wirtschaftsstrafrecht. Hierbei ist er insbesondere im Bereich des Arbeits-, Bau und Umweltstrafrechts tätig und verteidigt zudem in berufsrechtlichen Verfahren.  

Fabian KissingerKissinger war seit 2020 und bis zu seinem Wechsel im wirtschaftsstrafrechtlichen Referat bei EWB tätig und wird seine Tätigkeit gemeinsam mit Felsinger und Alexander an neuer Wirkungsstätte fortführen.

Im Rahmen des Wirtschaftsstrafrechts befasst sich Kissinger insbesondere mit Fällen der Vermögensabschöpfung.

Norbert PfrengerIm Frühjahr 2021 hatten sich Prof. Dr. Markus Füllsack, der lange Jahre für KMZ Kullen Müller Zinser in Sindelfingen tätig war, und Dr. Sebastian Bürger der Kanzlei angeschlossen.

Seit diesem Zeitpunkt firmiert die Einheit als Quedenfeld Füllsack & Partner. Im März 2022 konnte die Kanzlei zudem Norbert Pfrenger als Partner gewinnen. 

sts/LTO-Redaktion

Beteiligte Kanzleien

Zitiervorschlag

Quedenfeld Füllsack & Partner: Verstärkung durch drei EWB-Anwälte . In: Legal Tribune Online, 03.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50647/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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