Paulus geht, Wolff kommt: Wechsel im Ersten Senat des BVerfG voll­zogen

03.06.2022

Die Nachfolge von Andreas Paulus am BVerfG ist vollzogen: Der Göttinger Professor wurde im Schloss Bellvue verabschiedet, sein Kollege Heinrich Amadeus Wolff zum Verfassungsrichter ernannt.

Der Wechsel im Ersten Senat des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist vollzogen: Prof. Dr. Andreas Paulus wurde nach seiner zwölfjährigen Amtszeit von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in Berlin aus dem Amt verabschiedet. Als sein Nachfolger hat Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff die Ernennungsurkunde erhalten.

Der Göttinger Rechtsprofssor Paulus hat in seiner Zeit beim Ersten Senat von 2010 bis 2022 maßgeblich die Rechtsprechung unter anderem zum geistigen Eigentum und zur Kunstfreiheit mitgeprägt. Dabei war er beispielsweise im Verfahren "Sampling" als Berichterstatter tätig. Dieser auch als "Metall auf Metall" bekannte Rechtsstreit beschäftigt die deutsche und europäische Justiz bis heute. Weitere Themen für Paulus waren unter anderem der Rundfunkbeitrag, Spielhallen und das Bau- und Bodenrecht.

Seit 2006 hat Paulus einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht, an der Georg-August-Univerisität Göttingen inne. Davor war er zunächst Wissenschaftlicher Mitarbeiter und später Lehrbeauftragter an der LMU München, bevor er dort mit einer Arbeit zum Verhältnis von Parlament und Streitkräften habilitiert wurde. Auch war Paulus als Visiting Assistant Professor in Michigan tätig. Für seine wissenschaftlichen Arbeiten erhielt Paulus mehrere Auszeichnungen und Preise.

Schon länger war klar, wer in Karlsruhe auf Paulus folgen soll: Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff von der Universität Bayreuth. Dort hat er seit 2014 einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Recht der Umwelt, Technik und Information inne. Dabei gilt Wolff insbesondere als Experte im Sicherheitsrecht. Am Donnerstag wurde er zum Richter des Bundesverfassungsgerichts gewählt.

jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Paulus geht, Wolff kommt: Wechsel im Ersten Senat des BVerfG vollzogen . In: Legal Tribune Online, 03.06.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48662/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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