Wahl von Staatsrechtler zum BVerfG: Bun­destag wählt Wolff zum neuen Ver­fas­sungs­richter

02.06.2022

Der Bundestag hat den Bayreuther Staatsrechtler Heinrich Amadeus Wolff zum Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt. Wolff wird die Nachfolge von Andreas Paulus im Ersten Senat antreten. 

Der Bundestag hat den Bayreuther Rechtsprofessor Heinrich Amadeus Wolff mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit zum Richter am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gewählt. Wolff übernimmt die Nachfolge von Richter Andreas Paulus im Ersten Senat. 

Die Amtszeit von Paulus endete bereits Mitte März. Das Vorschlagsrecht für die Wahl seines Nachfolgers lag bei der FDP. Von den insgesamt 685 abgegebenen Stimmen stimmten 552 Abgeordnete für Wolff, 88 stimmten gegen ihn. 44 Abgeordnete enthielten sich am Donnerstagmittag, eine Stimme war ungültig. Gewählt wurde in geheimer Wahl.

Wolff ist Professor für Öffentliches Recht an der Uni Bayreuth. Zuvor hatte er Lehrstühle in Frankfurt/Oder und München inne. Für Wolff ist es nicht die erste Station in Karlsruhe. Er war schon Mitte der 1990er-Jahre wissenschaftlicher Mitarbeiter des konservativen Verfassungsrichters Paul Kirchhof im Zweiten Senat.

Der 56-Jährige hat sich bisher vor allem einen Namen im Sicherheitsrecht gemacht. So evaluierte er 2011 das Terrorbekämpfungsgesetz im gemeinsamen Auftrag von Innen- und Justizministerium. 2012 vertrat er die Bundesregierung in der Karlsruher Verhandlung um die Anti-Terror-Datei und verteidigte 2014 die Massenüberwachung des Bundesnachrichtendienstes vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. 2016 schrieb er die Verfassungsbeschwerde ür 20 FDP-Politiker:innen gegen die neue Vorratsdatenspeicherung. Zuletzt vertrat er die Abgeordneten der FDP-Bundestagsfraktion bei der gemeinsamen Normenkontrollklage mit den Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegen den Berliner Mietendeckel. Ein ausführliches Portrait über Wollf finden Sie hier

Die 16 Richterinnen und Richter des BVerfG werden jeweils zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Die vom Bundestag zu berufenden Richter*innen werden auf Vorschlag des Wahlausschusses gewählt. Der zwölfköpfige Ausschuss wird zu Beginn jeder Wahlperiode eingesetzt.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Wahl von Staatsrechtler zum BVerfG: Bundestag wählt Wolff zum neuen Verfassungsrichter . In: Legal Tribune Online, 02.06.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48636/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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