
Ralph W., der 211.000 Euro für die Vertretung eines NSU-Opfers erhielt, das es nie gab, habe praktisch alle denkbaren Vorschriften des Anwaltsrechts verletzt. Einen strafrechtlich relevanten Vorsatz aber sah das LG Aachen am Montag nicht.
Mehr lesenRalph W., der 211.000 Euro für die Vertretung eines NSU-Opfers erhielt, das es nie gab, habe praktisch alle denkbaren Vorschriften des Anwaltsrechts verletzt. Einen strafrechtlich relevanten Vorsatz aber sah das LG Aachen am Montag nicht.
Mehr lesenUrteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts haben Bewegung in die Auseinandersetzung um das kirchliche Sonderarbeitsrecht gebracht. Christian Rath hat eine Tagung der Humanistischen Union verfolgt.
Mehr lesenDas BAG wird entscheiden, ob eine Crowdsourcing-Plattform Arbeitgeber ihrer Dienstleister ist. Bisher gelten diese Auftragnehmer in der Regel als Selbstständige – und das trifft meist auch die Sachlage, meint Anja Mengel.
Mehr lesenDas Gesetz gegen Hasskriminalität im Netz liegt seit Monaten beim Bundespräsidenten – es kann nicht ausgefertigt werden, weil es offensichtlich verfassungswidrig ist. Nun hat das BMI ein Reparaturgesetz vorgelegt. Wie geht es weiter?
Mehr lesenDie ZDF-Redakteurin Birte Meier erstritt vor dem BAG, dass auch arbeitnehmerähnliche Beschäftigte unter das EntgTranspG fallen. Die Urteilsgründe zeigen: Die Argumentation bleibt nicht ohne Widersprüche, so Alexander Willemsen.
Mehr lesenImpfstoff gefunden, Impfzentren bald fertig. Was allerdings noch fehlt, ist eine gesetzliche Grundlage, die die Verteilung des Impfstoffs regelt. Ethikrat-Mitglied und Staatsrechtler Steffen Augsberg kann das nicht nachvollziehen.
Mehr lesenDie Nürnberger Prozesse nach dem zweiten Weltkrieg gelten als Modell für die Aufarbeitung staatlichen Unrechts. Doch wo steht das Völkerstrafrecht heute? Darüber diskutierten Fachleute auf Einladung des Bundesjustizministeriums.
Mehr lesenDass der überzeugte Neonazi Markus H. den Hauptangeklagten Stephan Ernst bei seinen Anschlagsplänen bestärkt hat, liegt nahe – aber für eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord wird es wohl nicht reichen. Die Beweislage wurde immer dünner.
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