EuGH zu Kopftuch-Verboten in Unternehmen: Neutralität ist ein berechtigtes Ziel

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Unternehmen können das Tragen von Kopftüchern als religiöses Zeichen verbieten. Entscheidend ist, dass sie damit eine Politik der Neutralität gegenüber den Kunden verfolgen, so der EuGH. Die Details der Entscheidung erklärt Sabine Jantzen.
Eine unternehmensinterne Regel, die das sichtbare Tragen jedes politischen, philosophischen oder religiösen Zeichens verbietet, stellt keine unmittelbare Diskriminierung dar. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Urt. v. 14.03.2017, Az. C-157/15).
Gegenstand des Verfahrens war die Kündigung einer muslimischen Rezeptionistin einer belgischen Bewachungs- und Sicherheitsfirma. In dem Unternehmen war das Tragen sichtbarer religiöser, politischer und philosophischer Zeichen aufgrund einer allgemeinen Betriebsregelung verboten. Die Mitarbeiterin wollte jedoch ein Kopftuch tragen und wurde daraufhin gekündigt.
Schon Generalanwältin Kokott sah in der betrieblichen Regelung zwar eine mittelbare Diskriminierung der Mitarbeiterin. Sie führte in ihrem Schlussantrag jedoch aus, dass diese Diskriminierung gerechtfertigt sein könne, um die vom Arbeitgeber verfolgte legitime Politik der religiösen und weltanschaulichen Neutralität durchzusetzen. Dem Arbeitnehmer könne eine gewisse Zurückhaltung bezüglich seiner Religionsausübung am Arbeitsplatz zugemutet werden. Das Maß der Zurückhaltung sei dann von einer Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände des jeweiligen Einzelfalls abhängig.
Was für alle gilt, ist keine unmittelbare Diskriminierung
Der EuGH stellt zunächst fest, dass die betriebsinterne Reglung nicht unmittelbar diskriminiere, weil sie für alle Arbeitnehmer des Unternehmens gleichermaßen gelte. Sie umfasse jegliche sichtbare Zeichen politischer, philosophischer oder religiöser Überzeugungen und gelte unterschiedslos für jede Bekundung solcher Überzeugungen. Allen Arbeitnehmern würde gleichermaßen aufgegeben, sich neutral zu kleiden – darin könne mangels Ungleichbehandlung keine unmittelbare Diskriminierung einzelner liegen.
Aber auch eine mittelbare Diskriminierung liegt nach Auffassung des EuGH nicht vor. Das könne zwar der Fall sein, wenn eine Regelung nur anscheinend neutral sei, tatsächlich aber dazu führe, dass Personen bestimmter Religionen oder Weltanschauungen in besonderer Weise benachteiligt werden.
Hier allerdings verfolge der Arbeitgeber mit dem Wunsch nach Neutralität gegenüber den Kunden ein berechtigtes Ziel. Diesem Ziel entspreche der Arbeitgeber vor allem, wenn nur diejenigen Arbeitnehmer in die Regelung eingezogen sind, die Kundenkontakt haben. Im konkreten Fall hätte das Unternehmen daher prüfen müssen, ob es der Mitarbeiterin nicht einen anderen Arbeitsplatz ohne Kundenkontakt hätte anbieten können, um die Kündigung zu vermeiden.
Und was macht nun der geneigte Brötchengeber der Zukunft?
Nafri-ColaEr stellt schlicht keine Personen mehr ein, bei denen diese Gefahr bestehen könnte.
Schon erstaunlich: Kunden müssen vor dem Anblick von Frauen, die einer mittelalterlichen Ideologie anhängen, geschützt werden, während unsere Kinder diesen Frauen ausgesetzt werden können.
HahaBist du dumm; Alle Religionen sin wenn man es ernst meint Mittelalterliche Ideologien. Außerdem muss man Kinder nicht vor Muslimen schützen genauso wenig wie man sie vor Christen schützen muss. Kinder müssen lediglich vor radikalen Gesinnungen geschütz werden und die gibt es leider in jeder Religion
Du Nazi!
Genau so wenig wie es zulässig ist, nackt oder im Faschingskostüm zur Arbeit zu erscheinen, ist das Kopftuch erlaubt. Warum es zu dieser trivialen Feststellung des EuGH bedarf bleibt genau so schleierhaft wie die Frage, weshalb der Arbeitgeber eine solch streitlustige Arbeitnehmerin überhaupt eingestellt hat ....
RA FeikDa hats einer aber wirklich verstanden.. Verfassungsrechtlich steht hinter Ersterem eben "nur" die allgemeine Handlungsfreiheit, welche leicht einschränkbar ist. Hinter Letzterem die Religionsfreiheit, welche nur sehr schwer eingeschränkt werden kann. Zudem ist jede der fünf großen Religionen alt, das "Mittelalter" wie sie es nennen, wird also explizit geschützt, ebenso wie neue Religionen. Üben sie sich mal in Akzeptanz!
Ist meine Seite erlaubt? Schließlich gibt es dort sowohl Nacktheit als auch Kopftücher.
Ich weiß nicht, ob sich das EuGH darüber wirklich klar ist. Hier in Bayern stört mich besonders der weitverbreitete christliche Fundamentalismus (trotz Aufklärung), zumindest lässt sich wohl zusammenfassen: Wer gegen muslimische Kleidungsstücke vorgeht, muss dies bezüglich christlicher ebenso tun. Außerdem muss ein Arbeitgeber, der auf Neutralität besteht, dies ebenso praktizieren.
BertramWieso muss der das?
Weil er ein cooler Typ ist.
Ich habe sofort allen Mitarbeitern das Tragen von Kreuzen und Tatooss mit Kreuzen und Teufeln verboten - ich erwarte das allen Profisportlern, die sich in der Öffentlichkeit bekreuzigen, gekündigt wird ....
Maya FischerWir sind wieder bei der gesetzgebenden Schaustellergilde !!!!
Von wegen Trennung Kirche/Staat - die Katholiken haben entschieden das Andersgläubige hier nicht geduldet werden ... Punkt.
Verschwindet jetzt auch das Kreuz in der Schule, wird Religionsunterricht jetzt endlich Hobby und Ethik zum Pflichtfach für alle ??? Willkommen im gesetzgebenden Mittelalter. Dies war leider wieder ein Minus für Europa - ich wünschte mri endlich ein Europäisches Steuerrecht und einheitliche Verkehrsregeln für den Anfang - den Rest wenn die Europäer anfangen eurtopäisch zu denken.
Auf wiederhören
Ich habe nichts gegen Religionen, wohl aber gegen mittelalterliche Ideologien und deren Ausbreitung in unserem Land bzw. in Europa. Wer die Gefahr nicht sieht, ist dumm.
Diese Anbiederung an den Islam, teilweise auch noch von Minderheiten, die in manch muslimisch geprägtem Land offen unterdrückt werden, ist kaum zu ertragen.
Sie haben die Entscheidung offenbar nicht vestanden. Wenn der Arbeitgeber - also z.B. Bayern München - seinen Spielern religiöse Bekenntnisse untersagen würde, wäre das zulässig. Derzeit hält man es aber nicht für nötig, zumal der bekennenden Christ Alaba und der bekennende Muslim Ribery sich sehr gut verstehen, der Betriebsfrieden also offenbar nicht gestört ist.
Darum geht es, nicht um ein allgemeingültiges Verbot.
Schade schade, ich habe das sehr wohl verstanden , liegt es also an der Haltung / Meinung des Frohnherren wie sich sein Gesinde verhalten darf und welches Geistes Kind dieser selber ist - das ist tatsächlich sehr modern, demokratisch und weltoffen ... der Frohnherr tut Kund :)< - nicht die Gesellschaft.
Ich hatte es aber schon beschrieben - tiefstes Mittelalter diese politische Gilde. Schlecht für die Jugend -> Europa und den Rest der Welt - LEIDER !!!!
Ihr Kommentar ist einfach nur dumm. Wo war Ihre Entrüstung als auf Druck von Islam Verbänden, linken Politikern Kreuze aus öffentlichen Gebäuden und Schulen entfernt werden mussten.Wo war Ihr Aufschrei als in Ganztagsschulen und Kitas kein Schweinefleisch mehr angeboten werden durfte, oder als man den Kindern das St. Martin Fest nahm. Alles damit Muslime sich nicht diskriminiert wurden. Sind Christen durch diese Maßnahmen nicht gedemütigt und diskriminiert worden ? Wenn Muslime hier sich nicht wohlfühlen sollen sie einfach in ein islamisches Land gehen. Dann ist wieder Ruhe und die Kriminalitätsrate sinkt deutlich und man wieder ohne Angst auf die Strasse gehen
Das Urteil des EugH ist dahingehend, nach meiner Auffassung, zu verstehen dass, im Falle wo in einem Betrieb (oder Behörde & öffentlichen Einrichtung?) ein gewisses Kleidungsgebot besteht dieses dann auf für alle gelten soll. Insofern ist dies ein Urteil das eine Diskriminierung zwischen denen, die sich eine Ausnahme zu erlauben glauben dürfen gegenüber den Anderen, verhindert.
Christian LAUERToleranz gibt es nur wenn diese beidseitig ist und dies ist längst nicht der Fall in vielen Ländern der Welt und insbesondere der islamischen Welt da dort viele strafrechtlich verfolgte Verbote bestehen die die Freiheit der Menschen stark reduziert (Bikiniverbot, Alkoholverbot, Führerscheinverbot für Frauen, usw.).
Das EugH spiegelt demnach sehr wohl die europäische freie Reglionsneutralität wieder.
Ihr seid alle schwul. Ich ficke nur mit Mädels. Sorry...
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