Plagiat statt Parodie: Rechts­st­reit um Asterix

von Martin Rath

30.04.2017

Am vergangenen Dienstag wurde der Asterix-Zeichner Albert Uderzo 90 Jahre alt. Würde er nach seinem Geheimrezept für das hohe Alter gefragt, könnte er gut antworten: Man muss oft kräftig um sein Recht streiten. Von Martin Rath.

Im offiziell 15. Band der Comicreihe um den bekannten gallischen Gnom "Streit um Asterix" (1970/73, Original: "La zizanie") gelingt es dem römischen Machthaber Cäsar, Zwietracht in das sonst zugleich ebenso von Streitlust wie vom warmen Mief der Gruppe geprägte Dorf zu bringen, das sich seinem Anspruch widersetzt, ganz Gallien der römischen Zivilisation untertan gemacht zu haben.

Zum Einsatz kommt dabei der Agent Tullius Destructivus, ein römischer Bürger, der prima facie durch seine bloße Anwesenheit in jeder Gruppe Streit auszulösen scheint – sich dabei aber eigentlich doch bloß harmloser Mittel bedient, etwa der Provokation von Missverständnissen unter Herrschaften, die noch nie vernünftig zu kommunizieren vermochten, oder durch das Wecken von Neid, einer vermutlich zeitlosen Leidenschaft unter allen Menschen, die in dörflicher Enge leben müssen.

Niemandem steht wohl ein Urteil darüber zu, ob der Zeichner Albert Uderzo (1927–), der neben dem Text-Autor René Goscinny (1926–1977) der "Vater" des Asterix-Figurenensembles war, Züge des Tullius Destructivus an sich trägt – ein Blick in die Rechtsprechung lässt aber den Schluss zu, dass Uderzo ähnlich erfolgreich im Aufrühren von Konflikten war. Erfolge wollen gerühmt sein, insofern ist auch ein ehrwürdiger 90. Geburtstag kein zu unpassender Anlass, einen Ausschnitt aus der Rechtsgeschichte der gallischen Querelen zu bringen.

"Alcolix" - die Parodie aus Deutschland

Eintracht dürfen wir noch im Urteil unterstellen, dass die Zahl der Prozesse rund um "Asterix" zu groß ist, um hier erschöpfend wiedergegeben zu werden.

Doch damit ist die Harmonie womöglich schon am Ende, ist doch zu entdecken, dass im vielleicht bedeutendsten Prozess Uderzos hierzulande zwei der vornehmsten Gerichte deutscher Zunge, das Oberlandesgericht (OLG) München und der Bundesgerichtshof (BGH), zu stark unterschiedlichen Würdigungen der Wirklichkeit kamen.

Die Rede ist vom sogenannten "Alcolix"-Prozess, in dem die gelehrten Juristen beider Gerichte möglicherweise sehr gegensätzliche Einschätzungen beim Blick auf künstlerisch verbrämte Gewalt zeigten.

Gegenstand war der Comic "Falsches Spiel mit Alcolix - die Parodie". In diesem Heft wurde eine Vielzahl von bekannten Comic- und anderen popkulturellen Figuren verwendet. In einer dem italienischen Drehort angelehnten Film-Produktionsstätte "Comicitta" erleben die Darsteller "Serge Perdu" und "Yves Pendant" in Beziehung auf einen – sagen wir: amerikakritischen – Film ein Abenteuer von cineastisch wie comicartistisch etwas zweifelhafter Qualität. Wer jemals schlechte Selfpublisher-Romane gelesen hat, weiß sie vom Ende her einzuschätzen: "Falsches Spiel mit Alcolix" endet mit einer seine Figuren verzehrenden Explosion.

Zitiervorschlag

Martin Rath, Plagiat statt Parodie: Rechtsstreit um Asterix . In: Legal Tribune Online, 30.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22781/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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