Ein Gericht in Barcelona bestätigte die Einstellung eines Verfahrens wegen Steuerhinterziehung gegen die kolumbianische Sängerin. In einem ersten Verfahren hatte der Popstar Steuerhinterziehung eingeräumt und war einen Deal eingegangen.
Der Popsängerin Shakira bleibt in Spanien ein zweiter Strafprozess wegen Steuerbetrugs erspart. Die zuständige Untersuchungsrichterin am Gericht in Esplugues de Llobregat bei Barcelona "stellte die strafrechtlichen Ermittlungen" gegen die 47-Jährige ein, wie ein Gerichtssprecher in Barcelona laut spanischen Medienberichten bestätigte.
Bei dem im September vorigen Jahres von der Staatsanwaltschaft gestellten Strafantrag ging es um eine mutmaßliche Steuerhinterziehung von knapp 6,7 Millionen Euro im Jahr 2018.
Die Ermittlungen seien nun auf Antrag der Staatsanwaltschaft beendet worden, weil man zu dem Schluss gekommen sei, dass es "keine ausreichenden Indizien" dafür gebe, dass Shakira "Betrugsabsichten" gehabt habe. Die katalanische Steuerbehörde müsse nun entscheiden, ob eventuell eine Sanktion angemessen sei. Wenn innerhalb einer Woche keine Berufung gegen die Einstellung der Ermittlungen eingelegt wird, ist das Verfahren endgültig beendet.
Shakira sei mit der Entscheidung "völlig zufrieden", zitierte Europa Press aus einer Mitteilung der Anwälte. "Unsere Mandantin ist völlig zufrieden, dass endlich anerkannt wird, dass sie keinen kriminellen Betrug begangen hat", hieß es.
Mehr als 14 Millionen Euro Steuern hinterzogen
In einem ersten Fall hatten die Anwälte der Kolumbianerin im November erst kurz vor Prozessbeginn in Spanien eine außergerichtliche Einigung erzielt. Entgegen früheren Beteuerungen räumte die Pop-Ikone im Rahmen des Abkommens Steuerhinterziehung von insgesamt 14,5 Millionen Euro in den Jahren 2012 bis 2014 ein. Damit entkam sie der von der Staatsanwaltschaft geforderten Haftstrafe von gut acht Jahren. Die Musikerin akzeptierte eine Strafe von 7,3 Millionen Euro. Ursprünglich hatte die Anklage 23,8 Millionen gefordert.
Der Sängerin wurde ebenfalls eine dreijährige Haftstrafe auferlegt. Diese musste sie als nicht vorbestrafte Person jedoch nicht antreten. Stattdessen wurde die Haftstrafe in eine Geldstrafe von 432.000 Euro umgewandelt.
dpa/xp/LTO-Redaktion
Vorwurf der Steuerhinterziehung: . In: Legal Tribune Online, 10.05.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54520 (abgerufen am: 07.10.2024 )
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