
Beamte, die in einer sowieso schon überlasteten Behörde arbeiten, können sich nicht darauf verlassen, ein sogenanntes "Sabbatjahr" bewilligt zu bekommen. Denn dann sprechen dienstliche Gründe dagegen, wie das VG Koblenz entschied.
Artikel lesenBeamte, die in einer sowieso schon überlasteten Behörde arbeiten, können sich nicht darauf verlassen, ein sogenanntes "Sabbatjahr" bewilligt zu bekommen. Denn dann sprechen dienstliche Gründe dagegen, wie das VG Koblenz entschied.
Artikel lesenEine Frau wollte sich von der GEZ-Gebühr befreien lassen, weil sie sie aus Glaubengründen nicht zahlen könne. Der öffentliche Rundfunk richte sich nicht an den Geboten Gottes aus. Das hat das VG Koblenz nicht überzeugt.
Artikel lesenSind dienstliche Beurteilungen in einem Bewerberverfahren für Beamte nicht mehr aktuell, reicht das allein nicht dafür aus, das Bewerbungsverfahren endgültig abzubrechen, so das VG Koblenz in einem Fall bei der Telekom.
Artikel lesenWer unter Drogeneinfluss Auto fährt, kann sich vor dem Entzug der Fahrerlaubnis nicht so einfach mit der Behauptung retten, er hätte die Drogen untergemischt bekommen. Das entschied das VG Koblenz.
Artikel lesenEinem Autofahrer kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn er ein ärztlich verordnetes Medikament mit Amphetaminen einnimmt – der einmalige Konsum reicht schon aus. Das entschied das VG Koblenz im Eilverfahren.
Artikel lesenIn einer JVA brach Corona aus, die Beamten wurden daraufhin freigestellt. Diese Zeit wurde mit ihren Überstunden verrechnet. Eine Beamtin wehrte sich dagegen, scheiterte aber vor dem VG.
Artikel lesenSie hatten nur zusammen klassenübergreifenden Religionsunterricht und saßen auch nicht nah beieinander. Doch trotz PCR-Test musste eine Achtklässlerin nach einer Omikron-Infektion in der Klasse in Quarantäne. Zu Recht, so das VG Koblenz.
Artikel lesenEin Mann hatte einen Baum in einem Waldfriedhof* gekauft und seine Frau dort bestattet. Doch der Baum musste gefällt werden – und wurde mit einem sehr kleinen Baum ersetzt. Zu Recht, befindet das VG Koblenz.
Artikel lesenWer Sozialleistungen bezieht, wird von der Rundfunkbeitragspflicht befreit. Ein Sozialhilfeberechtigter, der freiwillig auf die ihm zustehenden Sozialleistungen verzichtet und lieber von einer geringen Rente lebt, muss dagegen weiter zahlen.
Artikel lesenEine Frau, die Bräuten zur Hochzeit die Haare macht, darf diese Tätigkeit nicht mehr ausführen. Der Grund: Sie hat keinen Eintrag in der Handwerksrolle. Dass der jedoch notwendig ist, bestätigte nun das VG Koblenz.
Artikel lesenEin seit Jahrzehnten vegetarisch lebendes Ehepaar hat erfolgreich gegen die Ausübung der Jagd auf ihren Grundstücken innerhalb eines Jagdgebiets geklagt.
Artikel lesenVor dem Verwaltungsgericht (VG) Koblenz blieb ein Eilantrag gegen Corona-Maßnahmen ohne Erfolg. Antragsteller in diesem Verfahren war ein Landrat - nachdem er die Maßnahmen selbst verfügt hatte.
Artikel lesenParteilose Direktkandidaten stehen auf Wahlzetteln weit unten. Dagegen wehrte sich ein Direktkandidat in Rheinland-Pfalz. Das VG entschied jedoch, dass mündige und verständige Bürger den Wahlzettel schon richtig läsen.
Artikel lesenDa er Versorgungsfahrten für die Eltern erledigen müsse, hat sich ein Autofahrer gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis gewehrt. Doch das VG entschied: Auch in der Corona-Krise gehören "ungeeignete Kraftfahrer" nicht auf die Straße.
Artikel lesenWenn auf Versammlungen die Sonne blendet, darf man seine Sonnenbrille aufsetzen. Das gilt auch, wenn man zusätzlich einen Mundschutz trägt. Ein Verstoß gegen das Vermummungsverbot ist lauf VG Koblenz dann nicht gegeben.
Artikel lesenGerichtsbezirk: Stadt Koblenz und die Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen/Westerwald, Bad Kreuznach, Birkenfeld, Cochem-Zell, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rhein-Lahn-Kreis und der Westerwaldkreis
Das Verwaltungsgericht ist innerhalb der Verwaltungsgerichtsbarkeit ein Gericht erster Instanz, dessen Einrichtung Aufgabe der Landesgesetzgebung ist. Verfahren vor dem Verwaltungsgericht betreffen die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern. Es handelt sich also um Auseinandersetzungen zwischen natürlichen Personen - dem einzelnen Bürger - und juristischen Personen einerseits und den Behörden andererseits. Unter juristischen Personen versteht man beispielsweise einen eingetragenen Verein, eine eingetragene Genossenschaft, eine GmbH oder Aktiengesellschaft.
Regelmäßig ist das Verwaltungsgericht in erster Instanz als Eingangsgericht dann sachlich zuständig, sofern das Gesetz keine andere Zuständigkeit benennt, beispielsweise Finanz- oder Sozialgerichte. Das Verwaltungsgericht ist nicht zuständig im Bereich des Staatshaftungsrechts, dessen Verfahren einem ordentlichen Gericht obliegen. Ebenfalls nicht zuständig ist es bei Verfahren, die das Verfassungsgericht betreffen. Das Begehren eines Klägers vor dem Verwaltungsgericht ist zumeist darauf gerichtet, dass Entscheidungen von Behörden aufgehoben oder diese zu einem bestimmten Tun verpflichtet werden sollen. Das Verwaltungsrecht ist überaus umfangreich und so können die Verhandlungen ganz unterschiedliche Rechtsbereiche zum Inhalt haben, beispielsweise Beamtenrecht, Schulrecht, Polizeirecht, Kommunalrecht, Hochschulrecht, Straßenverkehrsrecht, Baurecht oder auch Ausländer- und Asylrecht. Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach § 52 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), wonach der Sitz der beklagten Behörde maßgeblich ist.
Die Spruchkörper des Verwaltungsgerichts werden Kammern genannt. Sie sind mit jeweils drei Berufsrichtern besetzt. Handelt es sich jedoch um Entscheidungen, denen eine mündliche Verhandlung vorausgeht, ist die Kammer zusätzlich mit zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt. Kammerentscheidungen werden indes immer seltener. Sind alle am Verfahren beteiligten Parteien damit einverstanden, kann auch der jeweilige Berichterstatter als Einzelrichter anstelle der Kammer entscheiden. Das Verfahren vor einem Verwaltungsgericht findet auf der Grundlage der VwGO statt. Im verwaltungsrechtlichen Verfahren gilt der Amtsermittlungsgrundsatz. Nach § 86 Abs. 1 VwGO hat das Verwaltungsgericht die Pflicht von Amts wegen zu ermitteln.