
Im juristischen Streit um den gepfändeten und dann bei Ebay verkauften Mops "Edda" hat das OLG Hamm einen Befangenheitsantrag gegen einen Gutachter zurückgewiesen. Der Prozess kann nun am LG Münster weitergehen.
Mehr lesenIm juristischen Streit um den gepfändeten und dann bei Ebay verkauften Mops "Edda" hat das OLG Hamm einen Befangenheitsantrag gegen einen Gutachter zurückgewiesen. Der Prozess kann nun am LG Münster weitergehen.
Mehr lesenDass aktuell viele Gerichtstermine abgesagt werden, ist nichts Neues. Im Streit um Mops "Edda" fällt die mündliche Verhandlung jedoch nicht wegen Corona ins Wasser, sondern weil der hinzugezogene Sachverständige nicht neutral sein soll.
Mehr lesenDer Fall um Mops Edda beschäftigt das LG Münster: Die Stadt Ahlen hatte das angeblich gesunde Tier gepfändet und bei Ebay-Kleinanzeigen weiterverkauft. Diese habe bei Pfandsachen zwar keine Gewährleistungs- aber wohl eine Hinweispflicht.
Mehr lesenDer Streit um den gepfändeten und im Internet verkauften Mops Edda hat inzwischen finanziell größere Dimensionen angenommen. Das AG Ahlen hat den Fall deswegen an das LG Münster verwiesen. Dort geht es nun auch um Amtshaftungsansprüche.
Mehr lesenNach Ansicht des LG Münster haben Erben ein Recht darauf, Einsicht in die Daten des Verstorbenen zu nehmen, die er in die iCloud von Apple hochgeladen hat. Apple hatte im Vorfeld noch versucht, einen Zugang der Erben zur iCloud zu verhindern.
Mehr lesenOLG-Bezirk: Hamm
Das Landgericht gehört der ordentlichen Gerichtsbarkeit an und ist das dem Amtsgericht übergeordnete Gericht zweiter Instanz. Zu einem Landgericht gehört immer ein Bezirk, der mehrere Amtsgerichte umfasst.
Spruchkörper jedes Landgerichts sind seine Kammern, die in straf- und zivilrechtliche Kammern unterteilt werden, wobei zum zivilrechtlichen Zweig auch die Kammern für Handelssachen gehören. Die Strafkammern werden nochmals in kleine und große Strafkammern gegliedert sowie in Strafvollstreckungskammern.
Die Besetzung der verschiedenen Kammern im Landgericht ist im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) festgeschrieben. In einer Zivilkammer verhandeln grundsätzlich drei Richter, von denen einer den Vorsitz innehat. Die große Strafkammer ist zusätzlich zu den drei Richtern mit zwei Schöffen besetzt. Ist die große Strafkammer nicht als Schwurgericht zuständig, kann sie vor der Hauptverhandlung den Verzicht auf einen Richter beschließen. Der kleinen Strafkammer sitzt ein Richter vor, an dessen Seite zwei Schöffen sind. Die Handelskammern im Landgericht sind grundsätzlich mit einem Berufsrichter als Vorsitzendem und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt, an deren Ernennung besondere Anforderungen gestellt werden.
Auch hier wird zwischen den Straf- und Zivilkammern und zwischen Verfahren vor dem Landgericht in erster oder zweiter Instanz unterschieden.
Im Strafverfahren ist es erstinstanzlich zuständig, wenn es sich um ein Verbrechen oder Vergehen mit einer Freiheitsstrafe von mindestens vier Jahren handelt oder wenn in schwerwiegenden Fällen an der Strafverfolgung ein besonderes öffentliches Interesse besteht.
Es ist außerdem erstinstanzlich tätig, wenn Sicherungsverwahrung angeordnet werden soll oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Handelt es sich um Verfahren, bei denen Mord, Totschlag oder andere Straftaten mit Todesfolge verhandelt werden, wird es in seiner Funktion als Schwurgericht tätig. In erster Instanz im Zivilprozess ist das Landgericht für alle Verfahren zuständig, deren Streitwert über 5.000 Euro liegt, sowie bei Staatshaftungsansprüchen. In zweiter Instanz werden im Strafprozess und auch im Zivilprozess vor dem Landgericht Berufungen gegen Urteile oder Beschwerden des Amtsgerichts verhandelt.