OLG Hamm im Fall "Edda": Der Mops-Gut­achter ist nicht befangen

30.06.2020

Im juristischen Streit um den gepfändeten und dann bei Ebay verkauften Mops "Edda" hat das OLG Hamm einen Befangenheitsantrag gegen einen Gutachter zurückgewiesen. Der Prozess kann nun am LG Münster weitergehen.

Das juristische Tauziehen um Schadensersatz im Fall eines gepfändeten und bei Ebay-Kleinanzeigen verkauften Mopses geht weiter: Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat eine Beschwerde zurückgewiesen, bei der es um die angebliche Befangenheit eines Gutachters ging. Wie ein Sprecher des OLG am Dienstag sagte, wurde der Beschluss am 26. Juni getroffen. Jetzt kann der Zivilprozess vor dem Landgericht (LG) Münster weitergehen.

Die juristischen Verästelungen um das gepfändete Tier sind inzwischen komplex. Im Kern geht es der jetzigen Besitzerin - die "Edda" mittlerweile in "Wilma" umgetauft hat - um mehrere Zehntausend Euro Schadensersatz, weil ihr Mops von einem Beamten der Stadt Ahlen als kerngesund verkauft worden sei. Tatsächlich habe sie inzwischen bereits immense Arztkosten unter anderem wegen einer Augenkrankheit des Tieres gehabt. Eine Betrugsanzeige gegen den Beamten hatte die Staatsanwaltschaft kürzlich zu den Akten gelegt.

Im Zivilprozess hatte ein Gutachter sodann zu Protokoll gegeben, dass Möpse eine "der am schwersten von Qualzucht betroffenen Rassen" seien. Der Erwerber eines Mopses könne daher nicht davon ausgehen, dass sein Hund gesund sei. Der Kaarster Anwalt der klagenden Hundekäuferin, Wolfgang Kalla, argumentierte, dass der Tierarzt in seinem Gutachten mit Mopshaltern "abgerechnet" habe und zweifelte deshalb an seiner Unabhängikeit. Das ist mit der aktuellen Entscheidung des OLG nun aber vom Tisch. Die Verhandlung kann jetzt am LG Münster fortgeführt werden.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Hamm im Fall "Edda": . In: Legal Tribune Online, 30.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42049 (abgerufen am: 09.11.2024 )

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