Nach Ansicht des LG Münster haben Erben ein Recht darauf, Einsicht in die Daten des Verstorbenen zu nehmen, die er in die iCloud von Apple hochgeladen hat. Apple hatte im Vorfeld noch versucht, einen Zugang der Erben zur iCloud zu verhindern.
Apple muss den Erben eines gestorbenen iCloud-Anwenders Zugang zu dem Apple-Service gewähren. Das hat das Landgericht Münster (LG) in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden (Urt. v. 16.04.2019, Az. 014 O 565/18). Im Vorfeld hatte die Apple-Tochtergesellschaft Apple Distribution International UCL dies verweigert.
Zu Unrecht, wie das LG entschied. Die Entscheidung hat nach Ansicht von Dr. Steffen Kurth, einem der Vertreter der klagenden Erben, weitreichende Bedeutung. "Erben haben grundsätzlich – nicht nur in Einzelfällen – das Recht, auf die Daten der Verstorbenen zuzugreifen. Damit werden die Rechte von Erben am digitalen Nachlass weiter gestärkt", erklärt der Rechtsanwalt bei Brandi Rechtsanwälte in Bielefeld. Allerdings handelt es sich bislang nur um ein Versäumnisurteil, nach Angaben von Kurth hat Apple sich in dem Verfahren bislang gar nicht anwaltlich vertreten lassen.
Im vergangenen Juli hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass auch persönliche Inhalte im Netz grundsätzlich an die Erben fallen. Es gebe keinen Grund, digitale Inhalte anders zu behandeln als Briefe oder Tagebücher. In dem Fall ging es um das Facebook-Konto einer 15-Jährigen, die Ende 2012 in Berlin vor eine U-Bahn gestürzt war. Die Eltern wollten mit Hilfe der Facebook-Daten klären, ob ihre Tochter Suizid begangen hat oder verunglückt ist.
dpa/tik/LTO-Redaktion
LG Münster zum digitalen Nachlass: . In: Legal Tribune Online, 24.04.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35037 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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