Befangenheitsantrag im Streit um "Edda": "Abrech­nung" des Sach­ver­stän­digen mit Mops-Hal­tern?

16.04.2020

Dass aktuell viele Gerichtstermine abgesagt werden, ist nichts Neues. Im Streit um Mops "Edda" fällt die mündliche Verhandlung jedoch nicht wegen Corona ins Wasser, sondern weil der hinzugezogene Sachverständige nicht neutral sein soll.

Der Streit um Mops "Edda" zieht sich in die Länge: Ein Tierarzt, den das Landgericht (LG) Münster in dem Zivilprozess um den gepfändeten und bei Ebay verkauften Hund als Sachverständigen hinzugezogen hat, soll befangen sein. So sieht es zumindest der Kaarster Anwalt der klagenden Hundekäuferin, Wolfgang Kalla, der einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Der Tierarzt habe in seinem Gutachten mit Mopshaltern "abgerechnet", entsprechend sei an seiner Unparteilichkeit zu zweifeln, so Kalla.

Vor dem LG streitet Eddas neues Frauchen mit der Stadt Ahlen, die das Tier gepfändet und über Ebay weiterverkauft hatte. Die Tierarztkosten für Eddas diverse Erkrankungen möchte Kallas Mandantin von der Stadt ersetzt bekommen. Im Streit darum, ob das Tier zum Zeitpunkt des Verkaufs wirklich gesund war, stört Anwalt Kalla insbesondere die Schlussbetrachtung des Gutachters, die er für unsachlich hält. Unter anderem heißt es in dieser: "Der Mops gehört zu einer der am schwersten von Qualzucht betroffenen Rassen. Der Grund für die Qualzucht sind Schönheitsideale und Modeerscheinungen. […] Mopshalter nehmen diese Einschränkungen zur Befriedigung ihres Hunde-Schönheitsideales hin, müssen aber auch für die Folgen eintreten."

Kalla argumentiert, seine Mandantin habe den Hund gerade davor bewahren wollen, als Zuchthund "verramscht" zu werden. Vielmehr liege ihr die Gesundheit des Tieres ganz besonders am Herzen. Die Ausführungen des Tierarztes zeugten davon, dass er nicht unparteiisch sei, es bestünden begründete Zweifel an seiner Objektivität.

Das LG hat den eigentlich für den 22. April anberaumten Termin deshalb erst einmal abgesagt. Über den Befangenheitsantrag müsse die Kammer zunächst entscheiden, ein neuer Termin sei damit offen, so ein Sprecher des Gerichts. 

In dem Prozess geht es "nur" um die Schadensersatzforderungen der klagenden Hundekäuferin, die das Tier von der Stadt Ahlen als "gewurmt, gechippt und gesund" über das Internet gekauft hatte. Das Gericht hat nicht über die vorangestellte Frage zu entscheiden, ob Edda überhaupt hätte gepfändet werden dürfen.

vbr/LTO-Redaktion 

Mit Materialien der dpa

Zitiervorschlag

Befangenheitsantrag im Streit um "Edda": . In: Legal Tribune Online, 16.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41324 (abgerufen am: 06.11.2024 )

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