
Unter anderem weil Homeschooling und Notbetreuung ermöglicht würden, lehnen die obersten bayerischen Verwaltungsrichter die Öffnung der Schulen ab. Die Corona-Regelungen des Landes seien auf solider Grundlage ergangen.
Mehr lesenUnter anderem weil Homeschooling und Notbetreuung ermöglicht würden, lehnen die obersten bayerischen Verwaltungsrichter die Öffnung der Schulen ab. Die Corona-Regelungen des Landes seien auf solider Grundlage ergangen.
Mehr lesenFür die Bewohner in Corona-Hotspots sei es nicht eindeutig, wo und wie weit der Bewegungsradius von 15 km gilt. Daher kippen die obersten bayerischen Verwaltungsrichter die Regelung und bestätigen dabei gleichzeitig die FFP2-Maskenpflicht.
Mehr lesenErneut wollte die "Querdenken"-Bewegung eine Demonstration durchsetzen und landete vor dem BayVGH. Dort berief sie sich auf ein aufsehenerregendes Urteil des AG Weimar von vergangener Woche - und machte damit eine Bruchlandung.
Mehr lesenEin Winter ohne Glühwein im Freien - das könnte bald doch anders aussehen. Denn Bayern oberstes Verwaltungsgericht sieht für ein öffentliches landesweites Alkoholverbot keine Grundlage.
Mehr lesenWer seine Wohnung in Bayern zwischen 21 und 5 Uhr verlassen will, braucht dafür weiterhin einen triftigen Grund: Der VGH in München hat die im Freistaat geltende nächtliche Ausgangsbeschränkung bestätigt.
Mehr lesenDer BayVGH hält den neuen § 28a IfSG für verfassungsgemäß. Die Norm war vom Bundestag schnell nachgeschoben worden, nachdem immer mehr Gerichte die Nichtbeachtung des Parlamentsvorbehalts moniert hatten.
Mehr lesenErst die Fitnessstudios, nun die Testpflicht für ausländische Pendler: Erneut hat der BayVGH eine Regelung zum Infektionsschutz kassiert. Geklagt hatten zwei Schüler. Die Folgen ihres Eilantrages betreffen zahlreiche Menschen.
Mehr lesenDie Freude eines bayerischen Fitnessstudios über seine erfolgreiche Klage gegen die Corona-Schutzverordnung des Landes findet ein jähes Ende: Kurz nach der Gerichtsentscheidung zieht die Regierung Konsequenzen.
Mehr lesenDer BayVGH hat einen Eilantrag gegen die Maskenpflicht an Schulen abgelehnt. Es müsse aber die Möglichkeit zu auch Corona-konformen Tragepausen geben, entschied das Gericht.
Mehr lesenVor Gerichten im Nordosten wie im Süden Deutschlands haben die neuen Corona-Verordnungen gehalten – zumindest einstweilig. Die Gerichte kritisieren, dass das Parlament übergangen werde, werteten die Entschädigungszahlungen aber positiv.
Mehr lesenDas OVG Niedersachsen hat die Sperrstunde und das Außer-Haus-Verkaufsverbot für Alkohol vorläufig außer Vollzug gesetzt. Der VGH in Bayern wollte nicht ganz so weit gehen, meldete aber Bedenken an.
Mehr lesenEin zehnjähriger Gymnasiast aus Bayern will keine Maske in der Schule tragen. Er zog vor Gericht, seinen Antrag hat der BayVGH nun aber abgelehnt. Die Maskenpflicht in der Schule bleibt - und zwar auch im Unterricht.
Mehr lesenDer Bayrische Verwaltungsgerichtshof hat das nächtliche Alkoholkonsumverbot der Stadt München gekippt. Zugleich sagen die Richter: Die Beschränkung des Verbots auf "Hotspots" reiche aus.
Mehr lesenEin Polizeibeamter beschäftigt sieben Jahre lang die Gerichte, weil er mit der Tankkarte seiner Dienststelle sein privates Auto getankt hat. Nun bekommt er vom VGH in München die dienstrechtliche Quittung.
Mehr lesenDie Staatsanwaltschaft Regensburg erhob Anklage, stellte die Klageschrift zu und informierte nur zwei Stunden später die Presse. Das sei zu schnell und nicht mehr fair, entschied nun der BayVGH.
Mehr lesenGerichtsbezirk: Freistaat Bayern
Der Verwaltungsgerichtshof ist Teil der dreistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Zur ersten Instanz gehören die Verwaltungsgerichte. In zweiter Instanz folgen die Oberverwaltungsgerichte. Sie werden in den Bundesländern Hessen, Baden-Württemberg und Bayern auch als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet. Dritte und letzte Instanz im verwaltungsgerichtlichen Instanzenzug ist das Bundesverwaltungsgericht. Es ist das höchste Gericht in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Leipzig. Vor den Verwaltungsgerichten werden Verfahren auf der Grundlage der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) verhandelt. Verwaltungsgerichte sind dem Grundsatz der Amtsermittlungspflicht verpflichtet. Sie ist in § 86 Abs. 1 VwGO normiert und besagt, dass das Gericht verfahrenseinheitliche Maßnahmen von sich aus ohne Antrag einleitet.
Der bayerische Verwaltungsgerichtshof ist zuständig für das Gebiet des Freistaates Bayern und hat seinen Sitz in München, wobei die richterlichen Geschäfte auf insgesamt neunzehn Senate und weitere Fachsenate verteilt sind. Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg hat mit insgesamt fünfzehn und weiteren Fachsenaten seinen Sitz in Mannheim. Der hessische VGH hat seinen Sitz in Kassel und setzt sich aus insgesamt elf Senaten zuzüglich mehrerer Fachsenate zusammen. Alle drei Verwaltungsgerichtshöfe können sowohl als Rechtsmittelinstanz tätig werden als auch als erstinstanzliches Gericht. Rechtsmittelinstanz und Gericht zweiter Instanz sind sie dann, wenn gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte das Rechtsmittel der Berufung oder Beschwerde eingelegt wird. Die Berufung bedarf allerdings einer ausdrücklichen Zulassung durch das erstinstanzliche Verwaltungsgericht.
Darüber hinaus kann der Verwaltungsgerichtshof auch als erstinstanzliches Gericht tätig werden. Das gilt insbesondere dann, wenn es sich um technische Großvorhaben handelt, beispielsweise Flughäfen, Atomkraftwerke, Planfeststellungen für Bahnstrecken sowie für Bundesfern- und Bundeswasserstraßen. Für bestimmte Verfahren ist der Verwaltungsgerichtshof als Normenkontrollgericht ebenfalls erstinstanzlich zuständig. In dieser Funktion entscheidet er unter anderem über die Rechtmäßigkeit von landesrechtlichen Rechtsverordnungen und Satzungen, beispielsweise im Baurecht über Bebauungspläne. Außerdem ist er in erster Instanz zuständig für Verfahren gegen Vereinsverbote.