Nach langem Hin und Her verständigten sich VW und Verbraucherschützer im Februar auf einen Vergleich für Dieselkunden. Jetzt sind die Zahlungen so gut wie abgewickelt. Wie sieht es in den übrigen Fällen aus, die noch vor Gerichten liegen?
Er hat es wieder getan: Der 4. BGH-Strafsenat hebt wieder ein Urteil im "Ku'damm-Raser"-Fall auf – diesmal jedoch nur teilweise. Für Matthias Wachter ist die Entscheidung vor allem aus zwei Gründen begrüßenswert.
Der BGH bestätigt im Kern das Mord-Urteil des Berliner LG zum tödlichem Autorennen auf dem Ku'damm. Es gebe aber keine "fallübergreifenden" Lösungen, betonten die Karlsruher Richter. Christian Rath war vor Ort.
Volkswagen drohen in den USA erneut Bußgelder in Milliardenhöhe aufgrund der früheren Abgasmanipulationen - wenn es bei der Entscheidung eines Berufungsgerichts bleibt. VW will sich aber energisch verteidigen.
Noch immer gibt es in Stuttgart keine flächendeckenden Diesel-Fahrverbote. Der VGH in Mannheim bestätigte nun, dass das Land ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro nicht an sich selbst, sondern an die Kinderkrebsstiftung zahlen muss.
Nachdem der Mammutprozess um die VW-Abgasaffäre mit einem Vergleich geendet ist, sind nun die ersten Zahlungen geflossen. Insgesamt wird VW in den nächsten Tagen über 750 Millionen Euro auszahlen.
Der BGH hat klar gemacht, dass er im Verbau von Abschalteinrichtungen eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung sieht. Sogar Gebrauchtwagen könnten VW-Fahrer dann zurückgeben. Und doch kann VW auch aufatmen.
Das LG Braunschweig hat eine Klage des Rechtsdienstleisters Financialright gegen VW abgewiesen. Financialright hatte sich Ansprüche von Schweizer VW-Kunden abtreten lassen – die Abtretung sei jedoch nichtig, so das LG.