Streitbeilegung/Mediation
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Die Mediation und ihr Grundprinzip der Eigenverantwortlichkeit
Der Begriff Mediation stammt aus dem Lateinischen und heißt wörtlich „Vermittlung“. Er umschreibt ein Verfahren, an dem die Konfliktparteien freiwillig teilnehmen mit dem Ziel einer Streitbeilegung. Unterstützt wird die Streitbeilegung durch einen Mediator. Dabei handelt es sich um einen unbeteiligten Dritten, der die Aufgabe hat, die Parteien zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu führen, die den Bedürfnissen und Interessen aller Beteiligten gerecht wird. Der Mediator darf keine eigenen Entscheidungen treffen, sondern ist lediglich für den Ablauf des Verfahrens und für die Leitung des Kommunikationsprozesses verantwortlich. Dementsprechend ist das Grundprinzip der Mediation die Eigenverantwortlichkeit der Konfliktparteien, die verantwortlich sind für den Inhalt der Verhandlung.
Elemente und Anwendungsfelder
Der Mediation liegt eine gewaltfreie Kommunikation zugrunde, die sich auszeichnet durch aktives Zuhören, eine gezielte Fragetechnik, eine offene Körpersprache und Ich-Botschaften, die frei sind von verbalen Anfeindungen. Begleitende Maßnahmen können ein Wechsel der Perspektiven und die Strukturierung der Argumentation sein. Es gibt mehrere Anwendungsfelder, zu denen die Mediation im familiären Umfeld im Falle einer Scheidung oder im Rahmen von erbrechtlichen Auseinandersetzungen gehört. Darüber hinaus gibt es noch die Schulmediation, die Wirtschaftsmediation, die Umweltmediation oder auch im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs.
Eine moderne Form der Konfliktregelung
Es handelt sich um eine noch junge Form der Konfliktregelung, die aus der Praxis der außergerichtlichen Einigung erwachsen ist, aber keine Institution wie ein Schiedsgericht oder eine Schlichtungsstelle ist. Sie hat sich seit 1990 zunehmend etabliert und folgt den Grundsätzen der Konfliktforschung und des psychologischen Problemlösens, ist jedoch keine Maßnahme im Rahmen der Psychotherapie. Da gesetzliche Vorgaben weitgehend fehlen, werden auch an die Vorgehensweise der Mediation keine anerkannten oder zwingenden Anforderungen gestellt.
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