Nach ihrer massiven Gewichtsabnahme wollten zwei Frauen eine Gewebestraffung am Bauch vornehmen lassen. Die Krankenkasse lehnte eine Kostenübernahme ab - allerdings zu spät. Nun muss sie zahlen, so das BSG.
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Weil kein Arzt ihren eingewachsenen Zehennagel richten wollte, wandte sich eine Frau an einen Podologen. Die Kosten dafür wollte die Krankenkasse nicht erstatten. Muss sie aber, entschied nun das LSG Berlin-Brandenburg.
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Weil sie Gegenstände aus einem Gepäckstück genommen haben soll, wurde eine Bahn-Mitarbeiterin auf der Polizeidienststelle kontrolliert. Die anschließende psychische Erkrankung ist als Arbeitsunfall zu einzuordnen, so das LSG Hessen. Artikel lesen
Weil ein öffentlicher Betreuungsplatz nicht zur Verfügung stand, wollte ein Elternpaar die Kosten für eine Privat-Kita von der Stadt München ersetzt haben - dabei war ihnen eine Tagespflege angeboten worden. Das geht zu weit, meint das BVerwG.
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Blinde müssen oft lang mit Behörden streiten, um Hilfen zu erhalten, die ihnen zustehen. Der Tag des Weißen Stockes will unter anderem darauf aufmerksam machen. Blinde Richter aber sind heute anerkannt – anders als in den zwanziger Jahren.
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Ein Sonntagsspaziergang endete für einen Mann damit, dass er von einem Auto erfasst wurde. Das SG Düsseldorf hat diesen Vorfall als Arbeitsunfall anerkannt.
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Rainer Schlegel ist froh, dass er noch keine Konkurrentenklagen hatte, will erstmal keinen Twitter-Account und findet, die Länge von Schriftsätzen sollte per Gesetz begrenzt werden. Ein Interview mit dem Präsidenten des BSG.
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