Seit Herbst 2020 wurde über den Einsatz von Antigen-Selbsttests im Kampf gegen SARS-CoV-2 diskutiert. Bislang blieb die Abgabe an Laien aber verboten. Die Änderung ist eine längst überfällige Entscheidung, meint Henning Lorenz.
Erst kürzlich hat sich die GroKo auf einen Entwurf für die Einführung von Kinderrechten ins Grundgesetz geeinigt, sie braucht für das Vorhaben aber noch Stimmen der Opposition. Die bietet jetzt einen Deal an.
Die Wahlrechtsreform sei unter anderem zu unbestimmt und erreiche keine Verkleinerung des Bundestags - eines der wichtigsten Ziele der Neuerung. Die Opposition im Bundestag zieht deshalb nach Karlsruhe.
Als "Rassenhygiene" war Eugenik ein Motiv der internationalen Rechtspolitik, 30 Jahre bevor sie im NS-Staat auf die juristische Tagesordnung gesetzt wurde. Die Kontroverse zur Grundgesetzänderung bleibt hier eigenartig eindimensional.
Das BVerfG hat entschieden, dass zum Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben auch eine menschenwürdige Umsetzung gehört. Zwei Gesetzentwürfe wollen das nun regeln und Ärzten Rechtssicherheit geben, um nach ihrem Gewissen zu entscheiden.
Noch weiß man nicht, wie der Impfschutz wirklich wirkt. Was aber, wenn von Geimpften keine Gefahr mehr ausgeht? Dann dürfe es für Geimpfte Lockerungen geben, so der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages.
Wegen Berlins Plänen, eine Migrantenquote für den öffentlichen Dienst einzuführen, diskutiert man über die Landesverfassung. Sebastian Roßner meint indes, dass schon das Grundgesetz diesem Vorhaben entgegensteht.
Da die Nutzung der elektronischen Patientenakte freiwillig ist, könnten Versicherte selbst über die damit einhergehende Datenverarbeitung entscheiden. Für eine Verfassungsbeschwerde fehle es bereits an der Zulässigkeit, so das BVerfG.