32 Journalisten wurde beim G20-Gipfel wegen Sicherheitsbedenken die Akkreditierung entzogen. Die Beschattung von Pressevertretern auf Großveranstaltungen zählte offenbar schon seit Langem zur Praxis. Markus Kompa erläutert den rechtlichen Rahmen.
Artikel lesen
Sieg für den Veranstalter des "Rechtsrock"-Festivals in Themar: Das OVG bestätigt den Versammlungscharakter der Veranstaltung. Der Verfassungsschutz erwartet mehr als 5.000 Rechtsextreme.
Artikel lesen
Im Streit um das Patent auf ein Aids-Medikament hat der BGH entschieden, dass die klagenden US-Pharmakonzerne den Wirkstoff in Deutschland vertreiben dürfen: Die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung müsse gewährleistet werden.
Artikel lesen
Darf der Staat privaten Wetterdiensten unbegrenzt steuerfinanzierte Konkurrenz machen? Nein, beschloss der Bundesrat am Freitag. Worum es in der Novelle geht, und was sie mit der Digitalen Agenda zu tun hat, erläutert Daniel Kendziur.
Artikel lesen
Beamte ab Besoldungsgruppe A 10 wurden in Sachsen verfassungswidrig benachteiligt. Ihre Besoldung wurde erst zwei Jahre später an das Westniveau angeglichen und Tarifvertragsergebnisse verzögert angewendet, so das BVerfG.
Artikel lesen
Das "Antikapitalistische Protestcamp" anlässlich des G20-Gipfels darf 300 zusätzliche Zelte aufstellen. Dies entschied das Hamburgische Oberverwaltungsgericht. Beantragt hatte der Veranstalter allerdings das Fünffache.
Artikel lesen
Zu den Protesten gegen den G20-Gipfel ergehen seit dem Wochenende Gerichtsentscheidungen wie am Fließband. Das Versammlungsrecht ist keine einfache Materie, die Sachverhalte sind undurchsichtig. Erklärungen gibt Klaus-Ferdinand Gärditz.
Artikel lesen
Um die zahlreichen Asylanträge in der Flüchtlingskrise zu bewältigen, stellte das zuständige Bundesamt neue Mitarbeiter ein und ordnete Schichtarbeit an - ohne den Personalrat zu fragen. Jetzt trafen sich beide Seiten vor Gericht.
Artikel lesen
Anzeige
Jetzt Pushnachrichten aktivieren
Pushverwaltung
Sie haben die Pushnachrichten abonniert. Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.