Es gibt ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, sagte 2020 das BVerfG – und forderte eine gesetzliche Regelung der Suizidhilfe. Weil es die immer noch nicht gibt, klagen Betroffene auf Zugang zu tödlichen Medikamenten – bis vor das BVerwG.
Dierks+Company kündigt für den Jahreswechsel einen Neuzugang auf Partnerebene an. Dominik Roters, derzeit für den Gemeinsamen Bundesausschuss tätig, wird sich der Gesellschaft anschließen.
Bald starten die ersten Prozesse gegen Impfstoffhersteller. Die Kläger behaupten, durch die Corona-Impfung geschädigt worden zu sein. Sie fordern Schmerzensgeld und Schadensersatz. Die Anwälte erwarten eine "Sachverständigenschlacht".
Zwischen der ärztlichen Aufklärung vor einer medizinischen Behandlung und der vom Patienten erteilten Einwilligung gibt es keine zwingend einzuhaltende Bedenkzeit, so der BGH. Der Patient entscheide sich für den konkreten Einwilligungszeitpunkt.
Um Coronatests abzurechnen, müssen Testzentren die Abrechnungen bei der Kassenärztlichen Vereinigung digital einreichen. Wer stattdessen kistenweise Papiere abgibt, dem muss nichts gezahlt werden, stellt das LSG klar.
SNP Schlawien erweitert das Beratungsangebot in den Bereichen Medizin-, Pharma- und Wettbewerbsrecht. Rupert Weinzierl, zuletzt bei Bionorica tätig, schließt sich der Kanzlei als Partner an.
Die auf das Wirtschafts-, Steuer- und Medizinstrafrecht spezialisierte Kanzlei Tsambikakis & Partner expandiert nach Hamburg. Zudem wird Karolina Kessler in die Partnerschaft aufgenommen.