Beamtenrecht
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Geplante Justizreform in Rheinland-Pfalz
Saarland gegen Zusammenlegung von Gerichten
BAG
Kündigung wegen NPD-Mitgliedschaft unwirksam
Beamtenrecht – eine Angelegenheit des Bundes und der Länder
Der Staat benötigt natürliche Personen, um handlungsfähig zu sein. Hierfür sind insbesondere Beamte zuständig. Für sie gilt das Beamtenrecht, das als Sonderrecht dem Besonderen Verwaltungsrecht angehört. Nicht zum Beamtenrecht zählen hingegen Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes, die nach Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst vergütet werden. Unterschiede gibt es zum Arbeitsrecht, bei dem der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer einen Individualarbeitsvertrag vereinbart oder ein nach Tarifrecht ausgehandelter kollektiver Arbeitsvertrag gilt. Das Beamtenverhältnis indes ist einheitlich hoheitlich ausgestaltet, und zwar hoheitlich durch Gesetz seitens des Gesetzgebers.
Das Grundgesetz als wichtigste Rechtsquelle
Die wichtigste Rechtsquelle für das Beamtenrecht ist das Grundgesetz (GG), das in Art. 33 GG das Beamtenrecht in der Verfassung verankert. Insbesondere stellt Art. 33 Abs. 4 GG sicher, dass bestimmte hoheitliche Bereiche einer bestimmten Dienst- und Treuepflicht unterliegen und deshalb nur von Beamten ausgeübt werden dürfen. Auf Bundesebene gibt es seit dem 1. April 2009 das Bundesbeamtengesetz (BBG) mit Bestimmungen über die Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses, während die einzelnen Bundesländer eigene Landesbeamtengesetze erlassen. Auf der Grundlage des BBG wurden zahlreiche Rechtsverordnungen erlassen, die bestimmte Regelungskomplexe konkretisieren.
Das moderne Beamtentum und seine Wurzeln
In allen geschichtlichen Epochen gab es Amtsträger, die für einen König oder Fürsten oder auch im Auftrag des Staates bestimmte Aufgaben wahrnahmen, beispielsweise in der Verwaltung und Rechtsprechung sowie im Polizeiwesen und im Finanzwesen. Die hierarchische Gliederung der Beamtenschaft, ihre unterschiedlichen Besoldungsstufen sowie Laufbahnen kannte man schon in der Kaiserzeit des antiken Rom. In Deutschland wurde gegen Ende des Mittelalters mit dem Aufbau landesherrlicher Verwaltungen begonnen, aus denen und in Folge der Französischen Revolution das moderne Beamtentum hervorging.
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