Am Donnerstag einigten sich die EU-Innenminister auf eine Asylreform. Lange war unklar, ob es einen Kompromiss geben wird – nach jahrelangem Ringen. Die Reaktionen fallen gemischt aus, Kritiker sprechen von einem Ausverkauf der Menschenrechte.
Bei einem EU-Treffen in Luxemburg soll heute eine Reform des europäischen Asylsystems auf den Weg gebracht werden. Doch vor allem die Frage der Auffanglager an den Außengrenzen ist hoch umstritten. Ist das Recht auf Asyl in Gefahr?
Ein noch nie nach Deutschland eingereister, visumspflichtiger Ausländer kann nicht ausgewiesen werden. Erforderlich sei ein Aufenthalt im Inland. Diese Frage hat das BVerwG erstmals höchstrichterlich entschieden, erläutert Markus Sade.
Insbesondere aufgrund des Klimawandels werden in Zukunft mehr Menschen aus ihrer Heimat fliehen müssen. Reicht der Schutz unter der Genfer Flüchtlingskonvention dafür aus? Eilidh Beaton schlägt eine Reform vor.
Ein junger Afghane darf trotz fehlender Flüchtlingseigenschaft nicht nach Afghanistan abgeschoben werden. Angesichts der dortigen prekären Lebensverhältnisse seien die Anforderungen eines Abschiebungsverbots regelmäßig erfüllt, so der VGH.
Um die Identität und Staatsangehörigkeit von Asylsuchenden zu ermitteln, darf das BAMF Handydaten weder analysieren, noch auswerten, wenn sonstige Erkenntnisse und Dokumente vorliegen. Das hat das BVerwG am Donnerstag entschieden.
Rund 13 Prozent der Menschen, die in Deutschland leben, haben keine deutsche Staatsangehörigkeit. Die Ampel-Koalition findet, das sind zu viele. Sie will die Hürden für die Einbürgerung senken. Eine davon ist die Mehrstaatigkeit.
Flüchtlinge können nicht nach Griechenland abgeschoben werden, da elementare Bedürfnisse nicht befriedigt werden können. Das gilt auch, wenn die Menschen dort bereits einen Schutzstatus haben, so das OVG des Saarlandes.