Entgeltgleichheit, Kündigung und Kirche, Mehrarbeitsvergütung: Die Fälle am BAG sind stark geprägt von Entscheidungen des EuGH. Das führte im vergangenen Jahr auch zu sehr langen Verfahrensdauern, zeigt der Jahresbericht des BAG.
Ein Unternehmen erlaubte seinen Beschäftigten die Nutzung von ChatGPT ohne den Betriebsrat vorher einzubinden. Das musste es auch nicht, entschied das ArbG Hamburg. Michael Fuhlrott erläutert, was in der Entscheidung steht und was nicht.
Ein Mann bewirbt sich erfolglos auf Stellen als "Sekretärin" und unterliegt in der ersten von vielen AGG-Klagen am LAG in Berlin. Kurzerhand stellte er gegen alle Vorsitzenden dort Befangenheitsanträge. Jetzt hat das BAG entschieden.
Personalräte aus NRW dürfen für eine Schulung zum Betriebsverfassungsrecht auf Kosten der Arbeitgeberin bis nach Potsdam reisen, so das BAG. Das Gremium müsse sich nicht auf ein Webinar verweisen lassen, nur weil das günstiger wäre.
Ein angehender Wirtschaftsjurist strengt bundesweit AGG-Klagen an, um Entschädigungen zu erhalten. Vor dem LAG Hamm ist er damit gescheitert: Das Gericht erkannte auf Rechtsmissbrauch.
Eine Sozialpädagogin trat aus der Kirche aus, ihr katholischer Arbeitgeber kündigte ihr daraufhin. Ob das mit Europarecht vereinbar ist, wird der EuGH nun klären müssen, denn das BAG hat ihm diese Grundsatzfrage vorgelegt.
Wegen der hohen Steuer trat eine Sozialpädagogin aus der Kirche aus. Dafür bekam sie die Kündigung von ihrem kirchlichen Arbeitgeber. Nun liegt die Sache beim BAG. Wieder einmal geht es um einen Kern des kirchlichen Arbeitsrechts.