Bekleidungsgeschäfte in Bayern dienen genau wie Buchhandlungen der Deckung des täglichen Bedarfs. Deshalb fallen sie laut BayVGH auch nicht unter die 2G-Regel. Ein dagegen gerichteter Antrag eines Geschäfts sei daher bereits unzulässig.
Schlüsselqualifikationen sind bei Arbeitgebern heiß begehrt. Daher stehen sie seit 2003 auch auf dem Lehrplan von Jurastudierenden. Die Angebote unterscheiden sich allerdings von Universität zu Universität.
2G im Einzelhandel ist nicht offensichtlich unverhältnismäßig. So entschieden mehrere Gerichte, zuletzt am Donnerstag das VG* Berlin. Die Argumentation ist dabei fast identisch. Nur ein OVG teilte die Ansicht bisher nicht.
Die Berichte über die Arbeit der Wirtschaftsprüfer von EY im Fall Wirecard bleiben geheim. Der BGH hat eine Beschwerde des Untersuchungsausschusses als unzulässig verworfen, weil dieser mittlerweile aufgelöst ist.
Hornbach Holding plant eine vollständige Übernahme mit anschließendem Delisting der Tochtergesellschaft Hornbach Baumarkt. Den Aktionären werden 47,50 Euro je Anteilsschein geboten. Gleiss Lutz und Hogan Lovells beraten rechtlich.
Die Kündigung von Verträgen mit der Niederlassung einer iranischen Bank durch eine Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom könnte rechtswidrig gewesen sein. Zu dieser Einschätzung ist der EuGH gelangt.
Jedes Kind würde dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sicherlich zustimmen. Dieser entschied heute, dass Spielwarenläden zum täglichen Bedarf gehören. Was für Erwachsene Schnittblumen oder Bücher seien, sei für Kinder Spielzeug.
Die Wirecard-Pleite zieht eine Welle von Zivilprozessen nach sich. Der Insolvenzverwalter will zwei Jahresbilanzen des Unternehmens annullieren lassen. Das könnte unerfreuliche Folgen für Aktionäre und Fiskus mit sich bringen.