Durch die Berliner Wiederholungswahl haben sich die Mehrheitsverhältnisse auch in den Bezirken verändert. Nun soll ein Gesetz Neuwahlen ermöglichen und zugleich Bezüge sichern.
Endlich ist sie da, die Verkleinerung des Bundestags. Doch die inkonsistente Schwächung der Wahlkreiswahl geht zu weit und trübt die demokratische Freude, meint LTO-Chefredakteur Felix W. Zimmermann.
Ein neues Wahlrecht für den Bundestag war überfällig. Der Entwurf der Ampelkoalition löst das Problem des XXL-Bundestages. Er könnte aber an inneren Inkonsistenzen scheitern, meint Sebastian Roßner - und zwar rechtlich wie politisch.
"In jedem Fall" will die Unionsfraktion gegen die Wahlrechtsreform der Ampel im Bundestag stimmen. Die Pläne seien "unfair, undemokratisch" - und auch verfassungsrechtlich "hochproblematisch". Es könnte auch das BVerfG zum Zuge kommen.
Aus dem amtlichen Twitter-Account von Nancy Faeser wurde am Donnerstag ein privater Account, auf dem die hessische SPD-Spitzenkandidatin jetzt Wahlkampf betreibt. Christian Conrad hält dieses Vorgehen für verfassungswidrig.
Das BVerfG entschied am Dienstag im Eilverfahren, dass die Berliner Wiederholungswahl vorerst wie geplant stattfinden kann. Die Entscheidung stößt auf Erleichterung, wirft gleichzeitig aber auch Fragen auf.
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen die vollständige Wiederholung der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus abgelehnt. Damit kann die Wahl am 12. Februar wiederholt werden.
Im Wahlkampf nicht unterstützt und als Kandidat von seiner Partei nicht gewollt - egal. Sonderbeiträge an die CDU muss ein früherer Bürgermeister dennoch zahlen. Denn solche Abgaben haben ihren ganz eigenen Sinn, sagt der BGH.