Das Wahlplakat mit dem Slogan "Migration tötet" der NPD ist aus Sicht des VG Gießen nicht volksverhetzend, sondern stelle die Realität teilweise dar. Aber zum Glück griffe ja notfalls das Widerstandsrecht. Der Richter ist kein Unbekannter.
Hat die Leipziger Polizei Volksverhetzung betrieben? Kürzlich bat sie Hotels, während eines Festivals die Anwesenheit rumänischer Staatsbürger zu melden, weil man Diebesbanden in der Stadt vermute. Ein Rechtsanwalt erstattete Strafanzeige.
1944 töten SS-Männer 86 Menschen in Nordfrankreich. Schuldzuweisungen eines früheren SS-Mannes an Opfer des Massakers lösten jüngst Empörung in Frankreich aus. Jetzt droht dem 96-Jährigen ein Nachspiel.
Die umstrittenen Wahlplakate der NPD mit den Slogans "Stoppt die Invasion: Migration tötet" und "Widerstand – jetzt" sind nach Ansicht des OVG Sachsen volksverhetzend. Die Entfernung der Plakate müsse die Partei daher dulden.
Die Stadt Zittau durfte NPD-Wahlplakate entfernen und muss sie nicht wieder aufhängen. Laut dem VG Dresden erfüllen die Plakate den Straftatbestand der Volksverhetzung und stellen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar.
Die StA Traunstein ermittelt nicht gegen den AfD-Politiker und Bayerns MdL Andreas Winhart. Der war in die öffentliche Kritik geraten, weil er auf einer Wahlkampfveranstaltung "Neger" mit Krankheiten in Verbindung brachte.
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Der Holocaust-Leugner Richard Williamson ist vor dem EGMR mit einer Beschwerde gegen Deutschland gescheitert. Die Richter wiesen die Klage des Briten, der in einem Interview die Existenz von Gaskammern bezweifelte, am Donnerstag zurück.
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Volksverhetzer im Ausland sollen künftig nach deutschem Strafrecht verfolgt werden. Wie das Bundesjustizministerium auf LTO-Anfrage bestätigte, arbeite das Ministerium "mit Nachdruck" an einer entsprechenden Präzisierung im StGB.
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