Treppen, die ins Wattmeer führen, können schon mal rutschig sein. Badegäste sollten deshalb besondere Vorsicht walten lassen – denn wir stürzt, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Das LG Coburg hat entschieden, dass ein Supermarkt einer Kundin wegen eines Sturzes auf dem frisch gesäuberten Boden Schmerzensgeld zahlen muss. Der Supermarkt habe seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, so das Gericht.
Einen Getränkekasten zu tragen, kann schon anstrengend sein. Stolpert man dabei auf dem Gehweg über Unebenheiten, kann man dafür aber nicht die Stadt verantwortlich machen, entschied das OLG Köln.
Das Kölner Sport- und Olympiamuseum haftet nicht, wenn sich ein Sportler bei einem Weitsprung eine Knieverletzung zuzieht. Das Museum müsse vor atypischen Gefahren schützen, nicht jedoch vor normalen Sportverletzungen.
Ein Fahrradfahrer hatte nicht früh genug vor einem Stacheldraht bremsen können und war gestürzt. Er verlangt nun eine halbe Million Schmerzensgeld. Laut BGH ist ein Mitverschulden für seine falsche Reaktion nicht anzurechnen.
Ein Wanderer lief vom Hexentanzplatz los, dann wurde er von einem Baum getroffen. Er ist seitdem querschnittsgelähmt. Schmerzensgeld muss ihm die Stadt deshalb aber nicht zahlen, sie hafte nicht für eine solche waldtypische Gefahr.
Ein Achtjähriger rannte über eine Straße – und stolperte über eine graue Absperrkette am Straßenrand. Indem die Stadt die Kette nicht kenntlicher gestaltet hat, verletzte sie laut LG ihre Verkehrssicherungspflichten.
Reiseveranstalter müssen dafür sorgen, dass die vermittelten Hotels den örtlichen Sicherheitsvorschriften entsprechen. Warnschilder an einer Gefahrenstelle reichen nicht aus.