Die "Knabberfische" beschäftigen erneut die Gerichte. Dabei gab es den Fall schon häufig: Behörde verbietet, Gericht gestattet. So auch in Köln.
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Ein Bruder verklagte seine Schwester, weil ihr Hund seine Fäkalien stets im gemeinsamen Garten hinterließ und dabei noch agressiv bellte. Das Gericht gab dem Bruder recht, der Schwester droht jetzt ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro.
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Hunde, Katzen oder Kaninchen sind gern gesehene Tiere in reinen Wohngebieten. Gänse hingegen nicht, entschied jetzt das VG Köln. Ein Ehepaar, das zwei Exemplare im eigenen Garten hält, muss diese nun verbannen.
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Auch weiterhin ist es erlaubt, sogenannte "Knabberfische" zu Wellnesszwecken in Kosmetikstudios einzusetzen. Dies entschied das VG Meiningen am Dienstag.
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Über die Frage, wie viel Gestank Nachbarn von Tierställen in ländlichen Gebieten hinnehmen müssen, haben Nordrhein-Westfalens oberste Verwaltungsrichter am Montag entschieden.
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Nur ein Herrchen oder Frauchen, dafür mehrere Hunde: Die Menschen müssen auch beim Rudelführen aus Gefällgkeit sicherstellen, dass die Tiere niemanden gefährden können, entschied das OLG Hamm.
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Die gesetzliche Tierhalterhaftung entfällt nicht dadurch, dass sich ein Hufschmied freiwillig einer gesteigerten Gefahr aussetzt, wenn er einem Pferd die Hufe beschlägt. Dies entschied das OLG Hamm in einem nun bekannt gewordenen Urteil.
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Das Rheinland-Pfälzische OVG hat das Verbot eines Vereins bestätigt, der eine Versorgungsstation für hilfsbedürftige Schwäne in Trier betrieben hatte. Jagdrechtliche Vorschriften verbieten eine längere Ingewahrsamnahme der Tiere zur "Gesundpflege",...
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