Existenzbedrohte Selbständige können in der Coronakrise leichter Geld von den Jobcentern bekommen. Wer aber offenbar Vermögen zu verbergen hat, profitiert von der Neuregelung nicht, erläutert Martin Kellner einen Münchner Eilbeschluss.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz empfiehlt, in Notsituationen Lebensmittel für 10 bis 14 Tage zu bevorraten. Muss Sozialhilfeempfängern deshalb mehr gezahlt werden, um Lebensmittel zu hamstern? Das LSG Hessen findet: nein.
Die vom Bundestag beschlossenen Unterstützungen für Studenten und Wissenschaftler werden von der Opposition scharf kritisiert. Gerade die Hilfen für Studenten gingen nicht weit genug und seien nur eine "Scheinlösung".
Das Jobcenter muss Hartz-IV-Empfängern in Nordrhein-Westfalen keine Schutzmasken bezahlen oder unentgeltlich zu Verfügung stellen. Die lediglich erforderlichen Gesichtsbedeckungen müssten aus dem Regelsatz finanziert werden, so das LSG.
Reparaturkosten für selbstbewohntes Wohneigentum eines Hartz-IV-Empfängers können grundsätzlich übernommen werden. Doch was, wenn die Wohnung ein Boot ist? Mit dieser Frage beschäftigte sich das LSG Celle.
Eine Rumänin mit drei kleinen Kinder beantragte Sozialleistungen in Deutschland. Wegen ungeklärten Aufenthaltsrechts wurde der Antrag aber abgelehnt. Ob das mit dem Grundgesetz vereinbar ist, legte das SG Darmstadt dem BVerfG vor.
Wer sich nur zur Arbeitsuche in Deutschland aufhält, hat in der Regel keinen Anspruch auf Hartz IV. Arbeitnehmer aus der EU sind aber leistungsberechtigt, wenn kein Missbrauch des EU-Freizügigkeitsrechts vorliegt.
Ausländer, die in Deutschland nicht erwerbstätig sein dürfen, sind von bestimmten existenzsichernden Sozialleistungen ausgeschlossen. Das SG Darmstadt hält das für verfassungswidrig. Nun soll das BVerfG entscheiden.