Wer Lebensmittel "containert", also aus Mülltonnen entwendet, macht sich strafbar – noch. Die Ampel diskutiert, ob die Rechtslage geändert werden soll. Zumindest die Strafverfolgung könnte künftig durch die Länder unterbunden werden.
Ein Klimaaktivist hatte im vergangenen Jahr ein Gebäude der Universität Lüneburg mit Wandfarbe beschmiert. Das ist Sachbeschädigung – und nicht wegen Notstands oder zivilen Ungehorsams gerechtfertigt, so das OLG Celle.
Sind Jagdhochsitze Hütten, ja oder nein? Mit dieser Frage musste sich der BGH gründlich auseinandersetzen. Der Generalbundesanwalt konnte ihn letztlich von einem "Ja" überzeugen.
Weil er ein Video in einem Klassenchat verbreitete, auf dem ein Mitschüler einen Stuhl aus dem 4. Stock des Schulgebäudes wirft, fliegt ein Berliner Schüler selbst für sechs Tage von der Schule. Das VG bestätigte den Unterrichtsausschluss.
Das AG Riesa hat einen Mann vom Vorwurf der Sachbeschädigung freigesprochen: Sein Handeln sei gerechtfertigt gewesen, als er eine über seinem Grundstück schwebende Drohne mit einem Luftgewehr vom Himmel holte.
Nach dem Angriff auf das Gebäude des BGH in Leipzig in der Silvesternacht ist ein Bekennerschreiben aufgetaucht. Danach sind "Autonome Gruppen" für die Beschädigungen am 5. Strafsenat verantwortlich.
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Die Berliner Menschenrechtsaktivistin Irmela Mensah-Schramm wird nicht wegen Sachbeschädigung bestraft. Die Seniorin hatte Nazi-Parolen in einer Unterführung übersprüht.
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Auf einer Blockupy-Veranstaltung im Juni 2013 beschädigte ein Polizist die Kamera eines Journalisten. Das Strafverfahren wurde nun gegen Zahlung von 2.000 Euro an den Geschädigten eingestellt.
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