Das BVerwG bleibt seiner Rechtsprechung in Sachen Rundfunkbeitrag treu: Es bestätigt seine Auffassung, dass der Beitrag verfassungsgemäß ist und dessen Erhebung an die Wohnung gekoppelt werden darf - und zwar auch an Zweitwohnungen.
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Der Rundfunkbeitrag ist umstritten. Sämtliche Versuche, ihn vor Gericht zu kippen, sind jedoch gescheitert. Auch Sixt und Netto kassierten am Mittwoch Niederlagen vor dem BVerwG.
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